02.03.2023 LVHKP Newsletter allgemein
[Sie müssen angemeldet sein, um die Anhänge zu sehen]
Ende der Masken- und Testpflicht
Morgen, am 01.03.2023, endet die Masken- und Testpflicht für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen.
Für Besucher von stationären Einrichtungen gilt weiterhin die Maskenpflicht.
Energiehilfen
Voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie Kurzzeitpflegeeinrichtungen haben einen Anspruch auf Energiehilfen. Dabei dient der März 2022 als Referenzmonat. Die Differenz vom Referenzmonat zu den laufenden monatlichen Abschlägen bei leistungsgebundenem Erdgas, Fernwärme und Strom in der Zeit vom 01.10.2022 – 30.04.2024 wird erstattet.
Test und Maskenpflicht ab 01. März 2023
Test und Maskenpflicht ab 01. März 2023
Wir haben noch keine offizielle Information von unserem Ministerium in Sachsen-Anhalt erhalten. Seit Freitag vergangener Woche ist eine Veröffentlichung (s. Link unten) auf der Internetseite der Bundesregierung zu finden.
Danach ist die VO zur Änderung des §28b wohl am 24.02.23 beschlossen worden.
Die Bundesländer werden sicherlich heute oder morgen auch etwas dazu veröffentlichen:
Zum 1. März fallen weitere Masken- und Testpflichten | Bundesregierung
Mitteilung über die Auszahlung der Pflegeboni bis spätestens 15.02.2023
Bitte denken Sie, sofern noch nicht geschehen, an die Mitteilung über der Auszahlung der Corona-Pflegeboni an die Beschäftigten gemäß § 150 a Abs. 7 SGB XI bis spätestens 15. Februar 2023.
Erstattung von Energiemehrkosten (Ergänzungshilfen; Inkrafttreten am 01.03.2023) | GKV
Aufhebung des Erlasses zur Absonderung bei Covid-19 und Ende der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
Aufhebung des Erlasses zur Absonderung bei Covid-19
Auch wenn die Quarantänebestimmungen zum 31.01.2023 aufgehoben wurden, gilt das Infektionsschutzgesetz §28b weiterhin. Es besagt, dass Beschäftigte in Pflegeheimen als auch in ambulanten Diensten die Einrichtungen nur betreten bzw. nur tätig sein dürfen, wenn sie eine FFP2-Maske tragen und 3x die Woche einen negativen Test vorweisen.
Es gilt pauschal ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot bei einem positiven Test, bis der Test negativ ist. Dies gilt auch bei Symptomfreiheit.
Ende der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
Am 02.02.2023 endet die SARS-CoV-2- Arbeitsschutzverordnung, jedoch bleibt das Testen für Pflegeeinrichtungen bestehen.
Die Testpflicht geht vorerst bis zum 07.04.2023 jedoch ist zu beachten, dass die Refinanzierung der Tests bereits am 28.02.2023 endet.
11.01.2023 LVHKP Newsletter allgemein
[Sie müssen angemeldet sein, um die Anhänge zu sehen]