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01. Juli 2025

Mindestlohn in der Altenpflege

Eine Pflegefachkraft erhält seit dem 1. Juli 2025 mindestens 20,50 Euro pro Stunde brutto, eine Pflegehilfskraft 16,10 Euro. Die Anpassung ist nach Qualifikationsstufen gestaffelt und gilt einheitlich im gesamten Bundesgebiet.
Pflegehilfskräfte erhalten seit 1. Juli 2025 mindestens 16,10 Euro brutto pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,35 Euro und Pflegefachkräfte 20,50 Euro. Die Anpassung ist nach Qualifikationsstufen gestaffelt und gilt einheitlich im gesamten Bundesgebiet. Die Pflegekommission hatte sich einstimmig für die Anhebung ausgesprochen.

Mit der Sechsten Verordnung wurde der jährliche Urlaubsanspruch für Beschäftigte in der Altenpflege noch einmal ausgeweitet. Ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche haben sie seit 2024 Anspruch auf neun zusätzliche bezahlte Urlaubstage über den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen hinaus. Sehen tarifliche, betriebliche oder arbeitsrechtliche Regelungen schon zusätzliche Urlaubstage vor, gilt diese Regelung nicht.

Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung kommt, wie zum Beispiel in Privathaushalten, gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn.

Hinweis:
Zusätzlich gelten die Regelungen gemäß dem GVWG mit der Tariftreue und dem ortsüblichen Entgelt.

Quellen: BMG, BMAS

26. Juni 2025

Gemeinsamer Jahresbetrag für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ab 1. Juli 2025

Einführung eines Gemeinsamen Jahresbetrags für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ab 1. Juli 2025

Zum 1. Juli 2025 werden die Leistungsbeträge der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammengefasst werden. Damit wird für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ab dem 1. Juli 2025 ein kalenderjährlicher Gesamtleistungsbetrag zur Verfügung stehen, den die Anspruchsberechtigten nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungsarten einsetzen können. Die bisherigen unterschiedlichen Übertragungsregelungen zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden damit entfallen. Die Höhe des neuen Gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wird ab 1. Juli 2025 bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr betragen.

Gleichzeitig werden die geltenden Voraussetzungen bei der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege so weit wie möglich angeglichen werden, wo die Vereinheitlichung dazu dient, den flexiblen Einsatz des Gesamtleistungsbetrags zu ermöglichen und Hindernisse abzubauen. So wird die zeitliche Höchstdauer der Verhinderungspflege auf bis zu acht Wochen im Kalenderjahr angehoben und damit der zeitlichen Höchstdauer der Kurzzeitpflege angeglichen werden. Gleiches gilt beispielsweise für den Zeitraum der hälftigen Fortzahlung eines zuvor bezogenen (anteiligen) Pflegegeldes sowohl während der Verhinderungspflege als auch während der Kurzzeitpflege. Zudem entfällt ab dem 1. Juli 2025 das Erfordernis einer sechsmonatigen Vorpflegezeit vor der erstmaligen Inanspruchnahme von Verhinderungspflege. Damit wird der Anspruch auf Verhinderungspflege – ebenso wie heute bereits der Anspruch auf Kurzzeitpflege – künftig unmittelbar ab Vorliegen von mindestens Pflegegrad 2 genutzt werden können. Zeitgleich werden Informations- und Transparenzregelungen eingeführt, die dazu dienen, dass die Pflegebedürftigen jederzeit im Blick behalten können, in welcher Höhe Leistungen über den Gemeinsamen Jahresbetrag abgerechnet werden.

Die Informations- und Transparenzregelung bedeutet:

Erbringen Pflegeeinrichtungen Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege oder der Kurzzeitpflege, haben die Pflegeeinrichtungen den Pflegebedürftigen im Anschluss an die Leistungserbringung unverzüglich eine schriftliche Übersicht über die dafür angefallenen Aufwendungen zu übermitteln oder auszuhändigen; auf der Übersicht ist deutlich erkennbar auszuweisen, welcher Betrag davon zur Abrechnung über den Gemeinsamen Jahresbetrag vorgesehen ist. Die Übersicht kann mit Zustimmung des Pflegebedürftigen auch in Textform übermittelt werden. Sofern es sich bei den Leistungserbringenden nicht um natürliche Personen handelt, finden die Sätze 1 und 2 auf andere Erbringer von Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege oder der Kurzzeitpflege entsprechende Anwendung.

Quellen: BMG / §§ 39 und 42a SGB XI in seiner Fassung ab 01.07.2025

 

03. Juni 2025

Bekanntmachung Veranstaltung TI-Fachtagung: Telematikinfrastruktur für die Pflege

Einladung zur TI-Fachtagung: Telematikinfrastruktur für die Pflege

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem 1. Juli 2025 sind alle Pflegeeinrichtungen gesetzlich verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzubinden. Um den aktuellen Stand der TI-Anbindung zu reflektieren und Unterstützungsmöglichkeiten zu eruieren, laden wir Sie herzlich ein zur TI-Fachtagung:

Telematikinfrastruktur für die Pflege
Datum: Mittwoch, 27. August 2025
Uhrzeit: 10:00 – 13:00 Uhr
Ort: MMZ – Mitteldeutsches Multimediazentrum, Mansfelder Str. 56, 06108 Halle (Saale)

Die Veranstaltung bietet fundierte fachliche Impulse, aktuelle Informationen und praxisnahe Einblicke in die Umsetzung der Telematikinfrastruktur (TI) in der Pflege. Im Zentrum stehen dabei sowohl die Herausforderungen und Chancen der TI-Anbindung als auch der konkrete Nutzen zentraler Fachanwendungen wie der elektronischen Patientenakte (ePA) und des Kommunikationsdienstes KIM. Ergänzt wird das Programm durch Diskussionen mit Expert*innen, Erfahrungsberichte aus der Praxis und Raum für offenen Austausch über Strategien, Lösungsansätze und Perspektiven einer digital unterstützten Pflege.

Freuen Sie sich auf fachliche Impulse von:

  • Dr. Anika Heimann-Steinert (gematik)
  • Prof. Dr.-Ing. Dietmar Wolff (FinSOZ)

Das vorläufige Programm umfasst:

  • Grußworte von Ministerium und Veranstaltern
  • Zwei Keynotes zu Chancen, Fachanwendungen und Perspektiven der TI in der Pflege
  • Eine Paneldiskussion mit Best-Practice-Beispielen
  • Raum für Fragen, Austausch und Networking

Zielgruppe:
Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, Pflegekräfte, IT-Verantwortliche, Gesundheitsdienstleister, Anbieter von TI-Lösungen sowie Vertreter von Krankenkassen und Kostenträgern.

Jetzt anmelden unter: https://eveeno.com/173940043

Gestalten Sie mit uns die digitale Zukunft der Pflege – wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Kraft und Susann Zawatzki

Susann Zawatzki

Dipl.-Med.-Päd., MBA

wissenschaftliche Mitarbeiterin im Projekt „Beratende für digitale Gesundheitsversorgung“

und im Landeskompetenzzentrum PflegeDigital Sachsen-Anhalt

AG Versorgungsforschung | Pflege im Krankenhaus | Department für Innere Medizin

Universitätsmedizin Halle

Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Beamtenvilla, Zimmer 146

Magdeburger Straße 12

06112 Halle (Saale)

Telefon: 0345 557 4288

Web: www.umh.de

27. Mai 2025

27.05.2025 LVHKP Newsletter

 

Jetzt lesen:

02. Mai 2025

PDL Fernlehrgang mit Präsenzphasen in Magdeburg in Kooperation mit dem DBfK

Liebe Mitglieder,

wir machen Sie auf das gemeinsame Angebot für PDL-Lehrgänge mit dem DBfK aufmerksam.

Diese sind als Fernlehrgänge konzipiert und sehen auch Präsenzphasen vor, die in Magdeburg stattfinden werden.

Die Lehrgänge starten im Herbst 2025 und im Frühjahr 2026.

Dem beigefügten Flyer, können Sie weitere Details entnehmen.

Die QR-Codes enthalten Informationen und Anmeldelinks.

Link Flyer PDL Fernlehrgang

QR-Code Herbst 2025

QR-Code Frühjahr 2026

 

06. März 2025

LVHKP Seminarkalender 2025

Liebe Mitglieder und Interessierte,

den LVHKP Seminarkalender 2025 finden Sie hier

LVHKP Seminarkalender 2025.pdf Seite 01

20. Februar 2025

Ideenwettbewerb zur Gesundheit am Arbeitsplatz bis 31.05.2025

Liebe Mitglieder und Interessierte,

als Kooperationspartner der BGF-Koordinierungsstelle geben wir Ihnen einen Ideenwettbewerb zur Kenntnis und fordern Sie auf  mitzumachen.

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10. Februar 2025

10.02.2025 LVHKP Newsletter

 

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06. Februar 2025

Tag des Ehrenamtes 2025 - Vorschläge Pflegebereich

Die Landesregierung möchte sich auch in diesem Jahr bei engagierten Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes für ihren freiwilligen Einsatz im Ehrenamt bedanken. Es ist geplant, dass der Ministerpräsident zu der Veranstaltung „Politik sagt Danke!" einlädt, die voraussichtlich am 14. Juni 2025 als Sommerfest im Garten des Palais am Fürstenwall in Magdeburg stattfinden soll.

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04. Februar 2025

04.02.2025 LVHKP Newsletter ambulant

Nachberechnung AOK und IKK für den Zeitraum Januar – Oktober 2024 - Frist bis 28.02.2026

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