18. Eindämmungsverordnung beschlossen
18. Eindämmungsverordnung beschlossen
Ab 1. Oktober 2022 gilt in Sachsen-Anhalt eine neue Eindämmungsverordnung. Auf der Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes (IfSG) werden damit bundesweite und landesweite Schutzmaßnahmen umgesetzt.
Durch die Novellierung des IfSG hat der Bund einige Schutzmaßnahmen teilweise bereits selbst durch Bundesgesetz geregelt. Danach besteht eine Verpflichtung zur Testung in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten. Besucherinnen und Besucher haben sich dabei täglich vor Betreten der Einrichtung zu testen. Für Beschäftigte in diesen Einrichtungen ist eine dreimalige Testung pro Kalenderwoche vorgeschrieben.
Sachsen-Anhalt verlängert Eindämmungsverordnung
Sachsen-Anhalt verlängert Eindämmungsverordnung
Die Regelungen der aktuell geltenden 17. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt bleiben vorerst weiter bestehen. Das Kabinett hat am Dienstag in Magdeburg zunächst die Verlängerung der Verordnung bis zum 23. September 2022 beschlossen. Erst nach Verkündung des novellierten Infektionsschutzgesetzes mit der Verlängerung der Befugnisse der Länder kann die Eindämmungsverordnung noch einmal bis zum 30. September verlängert werden.
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Pflegemindestlohn - 5. Pflegearbeitsbedingungsverordnung
Pflegemindestlohn - 5. Pflegearbeitsbedingungsverordnung
Liebe Mitglieder,
bitte denken Sie bei den Entgeltverhandlungen daran, dass die Mitarbeiter, welche bei Ihnen nicht nach einem Tarif oder dem ortsüblichen Entgelt ab dem 01.09.2022 entlohnt werden, ab dem 01.09.2022 mindestens den Pflegemindestlohn erhalten müssen.
Die fünfte Pflegearbeitsbedingungenverordnung gilt bis zum 31. Januar 2024 und die Entgelte werden, wie in der Vergangenheit sukzessive erhöht.
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Sachsen-Anhalt verlängert Eindämmungsverordnung
Sachsen-Anhalt verlängert seine geltende 17. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung bis zum 17. September 2022.
Damit bleiben die bestehenden Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen insbesondere in medizinischen und pflegerischen Bereichen bestehen.
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Bundesweit einzigartig: Kostenträger blockieren Tariflöhne in Sachsen-Anhalt
LVHKP Pressemitteilung (Aug. 2022)
Bundesweit einzigartig: Kostenträger blockieren Tariflöhne in Sachsen-Anhalt
Verbände fordern Landesregierung auf, Verhandlungen über die Refinanzierung der neuen Pflegelöhne zu unterstützen
In Sachsen-Anhalt blockieren die Kostenträger die Refinanzierung der versprochenen Tarifgehälter für Pflegekräfte. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), der Verband Deutscher Alten und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) und der Landesverband Hauskrankenpflege Sachsen-Anhalt e.V. (LVHKP) kritisieren wenige Tage vor dem geplanten Start der Tarifpflicht in der Pflege eine einzigartige Blockadehaltung der Kassen und Sozialhilfeträger.
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Sachsen-Anhalt verlängert die 17. Eindämmungsverordnung bis zum 20. August 2022
Sachsen-Anhalt verlängert die 17. Eindämmungsverordnung bis zum 20.08.2022
Die Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen in medizinischen und pflegerischen Bereichen bleiben unverändert. Im ÖPNV gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer Maske.
Ladeninhaber und Veranstalter können im Rahmen ihres Hausrechts weiterhin Schutzmaßnahmen wie Masken oder Tests vorschreiben.
Pressemitteilung der Staatskanzlei:
Link zur Verordnung:
Unterlagen und Formulare Pflegebonus veröffentlicht
Unterlagen und Formulare Pflegebonus veröffentlicht
Die Unterlagen zur Beantragung des Pflegebonus wurden nun endlich und mit Verspätung veröffentlicht.
Unter folgendem Link finden Sie die Festlegungen, Formulare, Liste der zuständigen Pflegekassen und Information der Beschäftigten:
Neue Coronavirus Testverordnung
Neue Coronavirus Testverordnung
Die neue Coronavirus-Testverordnung mit Änderungen und Aktualisierungen finden Sie auf der Webseite des BMG unter folgendem Link: Coronavirus-Testverordnung – TestV - Bundesgesundheitsministerium
Bitte beachten Sie, dass zum 01.07.2022 auch geänderte Regelungen in Kraft treten.
Unverändert bleibt der Anspruch auf Tests in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach Testkonzept für:
- von der Einrichtung versorgte Personen
- Beschäftigte dieser Einrichtungen
- Besucher dieser Einrichtungen
Veränderungen bei Erstattungshöhen, ab dem 01.07.2022 gilt:
Sachsen-Anhalt verlängert die 17. Eindämmungsverordnung bis zum 23. Juli 2022
Sachsen-Anhalt verlängert die 17. Eindämmungsverordnung bis zum 23. Juli 2022
Die Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen in medizinischen und pflegerischen Bereichen bleiben bestehen. Im ÖPNV gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer Maske.
Ladeninhaber oder Veranstalter können im Rahmen ihres Hausrechts weiterhin Schutzmaßnahmen wie Masken oder Tests vor- schreiben.
Pressemitteilung der Staatskanzlei:
Link zur Verordnung:
Sachsen-Anhalt verlängert Eindämmungsverordnung
Sachsen-Anhalt verlängert Eindämmungsverordnung
Sachsen-Anhalt verlängert seine geltende 17. Eindämmungsverordnung bis zum 25. Juni 2022.
Damit bleiben die bestehenden Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen insbesondere in medizinischen und pflegerischen Bereichen bestehen.
Die Eindämmungsverordnung sieht keine Testpflicht mehr für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Kindertageseinrichtungen/-pflegestellen vor.
Kontaktpersonen - Kindern und Betreuungspersonen – werden bei Infektionsfällen weiterhin kostenlose Tests angeboten.
Einrichtungsbetreibern, Veranstaltern sowie Ladeninhabern bleibt es im Rahmen ihres Hausrechts weiterhin möglich, zusätzliche Schutzvorkehrungen wie zum Beispiel Masken- oder Testpflichten zu treffen.
Quelle: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur