Corona update Erstattung Mindereinnahmen Mehrausgaben zu Kostenerstattungs-Festlegungen nach § 150 Abs. 3 SGB XI
Corona update Erstattung Mindereinnahmen Mehrausgaben zu Kostenerstattungs-Festlegungen nach § 150 Abs. 3 SGB XI
Die Festlegungen wurden ergänzt, geändert, konkretisiert…..
Die Änderungen beziehen sich auf wesentlichen auf:
- die Verpflichtung zur Wirtschaftlichkeit wird deutlich gemacht.
- die Pflegekassen führen bei mindestens jeder zehnten Pflegeeinrichtung, das nachgelagerte Nachweisverfahren durch
- für die Auswahl können geeignete Methoden wie statistische Analyseverfahren, Zufallsstichproben oder Prüfungen aus der Antragsbearbeitung genutzt werden
Kostenerstattung von PoC-Antigen-Testungen für Pflegeeinrichtungen - Neue Formulare veröffentlicht
Kostenerstattung von PoC-Antigen-Testungen für Pflegeeinrichtungen - Neue Formulare veröffentlicht
Die Sachkosten (Beschaffungskosten) wurden ab dem 01. April auf 6,00 € pro Test reduziert.
Den Link zum Formular finden Sie hier:
Corona-Virus-Pandemie / Informationen für Pflegeeinrichtungen in Sachsen-Anhalt nach dem 31.03.2021
Corona-Virus-Pandemie / Informationen für Pflegeeinrichtungen in Sachsen-Anhalt nach dem 31.03.2021
Nachfolgende Informationen erreichten uns von den Landesverbänden der Pflegekassen, wir bitten um Kenntnis und Beachtung.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
in Sachsen-Anhalt werden derzeit mit regionalen Unterschieden weiterhin teils sehr hohe Infektionsraten mit dem Virus SARS-CoV-2 gemeldet. Die erforderlichen Isolations- und Quarantänemaßnahmen zur Verlangsamung der Verbreitung des Virus und die durch das Virus ausgelöste Lungenerkrankung Covid-19 führen zu Einschränkungen, die auch die pflegerische Versorgung betreffen.
Bundesrat stimmt Verlängerung befristeter Corona-Regelungen zu
Bundesrat stimmt Verlängerung befristeter Corona-Regelungen zu
Der Bundesrat hat heute, am 26. März 2021, einem Bundestagsbeschluss zugestimmt, der die Fortgeltung zahlreicher Regelungen in der epidemischen Lage von nationaler Tragweite sicherstellt.
Elfte SARS-COV-2 Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Elfte SARS-COV-2 Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt hat die 11. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (EindV) beschlossen und verkündet.
Die Verordnung tritt am kommenden Montag, 29.03.2021 in Kraft.
Bitte beachten Sie folgende Änderungen für Ihre Einrichtungen:
Corona-Sonderregeln werden verlängert
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregeln, um weitere drei bzw. sechs Monate, verlängert
Übersicht über die verlängerte Geltungsdauer der Corona-Sonderregeln
Änderung der Coronavirus-Testverordnung
Änderung der Coronavirus-Testverordnung
Im Bundesanzeiger wurde die neue Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweise des Coronavirus SARD-COV-2 veröffentlicht und tritt rückwirkend in Kraft
Regelprüfungen und persönliche Pflegebegutachtungen starten im März
Regelprüfungen und persönliche Pflegebegutachtungen starten im März
Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben am 3. März die stufenweise Öffnung der Pandemie bedingten Lockdown-Maßnahmen beschlossen. Vor diesem Hintergrund werden die Medizinischen Dienste im März 2021 die Pflegebegutachtungen im häuslichen Umfeld und die Qualitätsregelprüfungen in der ambulanten und stationären Pflege behutsam wieder aufnehmen.
Corona Update - Erstattung Mindereinnahmen / Mehrausgaben für das Jahr 2020 bis 31. März einreichen
Corona Update - Erstattung Mindereinnahmen / Mehrausgaben für das Jahr 2020 bis 31. März einreichen
Liebe Mitglieder,
vorsorglich machen wir heute darauf aufmerksam, dass nach aktuell geltendem Recht die Kostenerstattungen für den Zeitraum März bis Dezember 2020 noch bis 31.03.2021 einzureichen sind.
Nachforderungen können also bis zum 31. März 2021 geltend gemacht werden.
Die Festlegungen dazu finden hier:
Das Antragsformular finden Sie hier:
10. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
10. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Mit der am 07.03.2021 veröffentlichten 10. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt setzt das Land die Absprachen mit der Bundeskanzlerin für unser Bundesland um. Hier geht es in vor allem um die sogenannten Öffnungsstrategien.
Für unser Handlungsfeld Pflege haben sich keine Änderungen ergeben.
Nachzulesen ist die Verordnung unter folgendem Link: