Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz
Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz
Die Gesundheitsministerkonferenz hat am 05. November 2021 Regelungen besprochen, die in den nächsten Tagen und Wochen umgesetzt werden sollen.
Gemeinsame Erklärung der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder zur aktuellen pandemischen Lage:
6. ÄNDERUNG DER 14. SARS- COV- 2-EINDÄMMUNGSVERORDNUNG DES LANDES SACHSEN- ANHALT
Verlängerung bisheriger Regelungen in Sachsen-Anhalt
Die von der Landesregierung beschlossene 6. Verordnung zur 14. SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung tritt am 7. Oktober in Kraft. Mit ihr werden die bestehenden Regeln bis zum 12. November 2021 fortgeschrieben.
Verändert wurden lediglich die Bezeichnungen der neu zugeschnittenen Ministerien.
Unterschriftsfassung:
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Änderung der Coronavirus-Testverordnung – Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zu Entschädigungsleistungen gem. 56 IfSG für Personen ohne Impfschutz gegen COVID-19
Änderung der Coronavirus-Testverordnung
Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine Änderung der Coronavirus-Testverordnung beschlossen.
Die geänderte Testverordnung regelt, dass Bürgertest ab dem 11. Oktober 2021 nicht mehr kostenlos sein werden. Für Sie als Träger von ambulanten oder stationären ergeben sich damit keine Änderungen zu den bisher geltenden Regelungen.
Pflegerettungsschirm in großen Teilen bis zum 31.12.2021 verlängert
Pflegerettungsschirm in großen Teilen bis zum 31.12.2021 verlängert
Der Bundesrat hat in seiner Beratung am 17.09.2021 der Verlängerung des Rettungsschirms zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung zugestimmt.
Somit gelten viele Regelungen bis einschließlich 31.12.2021 weiter fort:
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5. Änderung der 14. SARS- COV- 2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen- Anhalt
Am 14.09.2021 wurde die 5. Änderungsverordnung der 14. SARS-COV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen- Anhalt verkündet und gilt bis Ablauf des 07.10.2021.
Für unsere Branche ergeben Sie keine unmittelbaren Änderungen.
Sie finden die gültige Lesefassung unter folgendem Link:
Neuer Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zu Auffrischimpfungen
Neuer Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zu Auffrischimpfungen
Im Beschluss am 07.09.2021 hat die Gesundheitsministerkonferenz auf „Grundlage vorliegender Studiendaten zur positiven Schutzwirkung einer Auffrischimpfung“ den Personenkreis erweitert, der nach Auffassung der Gesundheitsminister auf eigenen Wunsch Auffrischimpfungen mit einem mRNA-Impfstoff erhalten soll.
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Auffrischimpfungen ab sofort möglich – Geänderte Coronavirus-Impfverordnung in Kraft getreten
Auffrischimpfungen ab sofort möglich – Geänderte Coronavirus-Impfverordnung in Kraft getreten
Die geänderte Coronavirus-Impfverordnung ist heute, am 01. September 2021, in Kraft getreten. Danach können jetzt auch Auffrischimpfungen durchgeführt und abgerechnet werden.
Auffrischungsimpfungen in Sachsen-Anhalt
Auffrischungsimpfungen in Sachsen-Anhalt
Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration hat folgende Information zu den Auffrischungsimpfungen gegen COVID-19, in stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen, gegeben.
VIERTE ÄNDERUNG DER 14. EINDÄMMUNGSVERORDNUNG DES LANDES SACHSEN-ANHALT
VIERTE ÄNDERUNG DER 14. EINDÄMMUNGSVERORDNUNG DES LANDES SACHSEN-ANHALT
Auszug aus der Pressemitteilung:
Mit der Vierten Änderungsverordnung der 14. Corona-Eindämmungsverordnung, haben die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Entscheidung, ob und welche Maßnahmen sie bei einer Inzidenz über 35 ergreifen, neben der Impfquote und der Sieben-Tage-Inzidenz die Belastung des Gesundheitswesens zu berücksichtigen.
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RKI rät zu Vorbereitungen in Pflegeheimen
- technische und organisatorische Maßnahmen zu prüfen und vorzubereiten und mittels CO2-Geräte regelmäßig die Raumluft zu messen und ggf. mit Luftfiltern zu verbessern
- systematische Teststrategien für Personal und Besucher vorzubereiten
- Auffrischungsimpfungen gegen SARS-COV2
- Influenza Impfungen