Auffrischungsimpfungen in Sachsen-Anhalt
Auffrischungsimpfungen in Sachsen-Anhalt
Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration hat folgende Information zu den Auffrischungsimpfungen gegen COVID-19, in stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen, gegeben.
Auffrischungsimpfungen sollen demnach zunächst vulnerablen Personen zügig zu Gute kommen, bei denen von einer reduzierten oder schnell nachlassenden Immunantwort nach einer vollständigen CO-VID-19-Imfpung ausgegangen werden kann.
- Personen in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen, sofern der Abschluss der ersten Impfserie mindestens 6 Monate zurück-liegt. Die Art des Impfstoffs, der im Rahmen der Erst- bzw. Zweitimpfung verwendet wurde, ist für ein derartiges Angebot unerheblich.
- Personen, die eine vollständige Impfserie mit Vektor-Impfstoffen von AstraZeneca (zweifache Impfung) oder Johnson & Johnson (einfache Impfung) bzw. nach einer Genesung von COVID-19 einen dieser Vektor-Impfstoffe erhalten haben („Boosterimpfung"), sofern der Abschluss der ersten Impfserie mindestens 6 Monate zurückliegt. Das Alter der Personen ist für derartige Angebote unerheblich.
Für die organisatorische Vorbereitung ist vorgesehen, dass die Einrichtungen im ersten Schritt die Impfbereitschaft ermitteln.
Dazu wurden ein Anamnese- und Einwilligungsblatt sowie ein Aufklärungsblatt beigefügt.
Grundsätzlich werden die Auffrischungsimpfungen durch die dezentrale Struktur der (niedergelassenen) Hausärzte*innen durchgeführt.
Eine Impfmöglichkeit soll auch für angehängte ambulante oder teilstationäre Teile von Einrichtungen bestehen.
Im Zuge der Impfaktion soll dem Personal der Einrichtung (Wohngemeinschaft, Wohngruppe), welches bisher nicht (vollständig) geimpft ist, gleichzeitig ein Impfangebot unterbreitet werden.
Sofern nicht oder nicht ausreichend Hausärzte*innen zur Durchführung der Auffrischungsimpfungen gewonnen werden können, besteht nachrangig die Möglichkeit, diese Impfungen durch mobile Teams abzusichern.
Um von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, ist die Verwaltung des jeweiligen Landkreises bzw. kreisfreien Stadt zu kontaktieren. Bedarfe sollen rechtzeitig angezeigt werden.
Das vollständige Schreiben des Ministeriums finden sie hier:
Das Anamnese- und Einwilligungsblatt sowie Aufklärungsblatt finden sie hier: