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08. November 2021

Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz

Die Gesundheitsministerkonferenz hat am 05. November 2021 Regelungen besprochen, die in den nächsten Tagen und Wochen umgesetzt werden sollen.

Gemeinsame Erklärung der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder zur aktuellen pandemischen Lage:

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) betrachtet mit großer Sorge die äußerst dynamische Corona-Infektionslage in ganz Deutschland und die enorme Belastung der Krankenhäuser und des Gesundheitswesens insgesamt durch COVID-Patienten. Die Intensivstationen sind bereits in einigen Regionen ausgelastet und alle Beschäftigten dort arbeiten an der Belastungsgrenze und weit darüber hinaus. Planbare Operationen werden jetzt schon verschoben. Allen medizinisch und pflegerisch Tätigen, die sich im Kampf gegen die Corona-Pandemie engagieren, zollt die GMK ihren hohen Respekt und spricht großen Dank aus für diesen Einsatz.

Obwohl die Impfungen eine nachhaltige Wirkung zeigen und dadurch viele Infektionen und schwere Verläufe verhindert werden konnten, sind noch immer zu viele Menschen in Deutschland ungeimpft. Die „Pandemie der Ungeimpften“ hat aktuell eine zu große Dynamik entfaltet, die nicht mehr hinnehmbar ist.

Dringender denn je müssen deshalb Maßnahmen getroffen werden, um die Corona-Pandemie wirksam bekämpfen zu können. Der Schutz vulnerabler Gruppen vor allem in den Alten- und Pflegeheimen und von hochbetagten und vorerkrankten Menschen genießt hierbei höchste Priorität. Es müssen effektive Maßnahmen getroffen werden, die vor allem die Ungeimpften in den Blick nehmen und konsequentere Zugangsbeschränkungen und Nachweis- und Kontrollpflichten vorsehen. Das bedeutet, dass ab[1]hängig vom regionalen Infektions- und Erkrankungsgeschehen der Zugang zu bestimmten Bereichen auf Geimpfte und Genesene (2G) beschränkt werden kann. Die AHA-Regelungen müssen geschärft und wirksam kontrolliert und durchgesetzt werden.

Die GMK spricht sich angesichts dieser dramatischen Situation dafür aus, dass der Bundesgesetzgeber einen rechtssicheren Rahmen vor allem im Infektionsschutzgesetz schafft, der möglichst viele Handlungsmöglichkeiten zur Bekämpfung der pandemischen Lage eröffnet und nicht unnötig einschränkt. Die Länder sollten aus diesen rechtlichen Rahmenmöglichkeiten diejenigen Maßnahmen auswählen können, die für ein zielgerichtetes Handeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und für den Schutz der Bevölkerung regional am besten sind. Nur so kann die pandemische Lage wirksam bekämpft werden!

Link zur Erklärung:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/G/GMK/GMK_Gemeinsame_Erklaerung_05.11.2021_.pdf

Hier der Link zum Beschluss:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/G/GMK/GMK_Beschluss_05.11.2021_.pdf