Informationen zum Coronavirus
des Landesamtes für Verbraucherschutz: https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/hygiene/infektionsschutz/infektionskrankheiten/coronavirus/
des RKI: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
Pandemieplan Senioreneinrichtungen
Corona - Land legt Regeln zur Notfallbetreuung fest
Magdeburg. In Sachsen-Anhalt sind Kindertagesstätten und Schulen von Montag, 16. März, bis einschließlich Ostermontag, 13. April, geschlossen. Eine Notbetreuung ist gesichert. Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerium hat in einer mit dem Bildungsministerium abgestimmten Weisung an die Landräte und Oberbürgermeister am Wochenende die konkreten Vorgaben dafür festgelegt. Zu schließen sind Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Kinderhorte, öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft sowie Ferienlager. "Wir müssen Infektionsketten unterbrechen", so Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne. Ausgenommen von der Schließung sind die Bildungsgänge nach dem Pflegeberufegesetz, dem Altenpflegegesetz und dem Krankenpflegegesetz.
Am Montag, 16. März, und Dienstag, 17. März, gibt es eine Übergangszeit, in der die Notbetreuung für alle Kinder in Anspruch genommen werden kann, für die kurzfristig noch keine andere Betreuung organisiert werden konnte. Ab Mittwoch gelten dann weitere Einschränkungen. Betreut werden ab 18. März Kinder bis zum 12. Lebensjahr, wenn beide Erziehungsberechtigten, oder der Alleinerziehende zur Gruppe der unentbehrlichen Schlüsselpersonen gehören und sich eine Betreuung anders nicht organisieren lässt. "Die Kinder werden in den Einrichtungen betreut, die sie auch sonst besuchen", so Grimm-Benne. Wenn Eltern z.B. in der medizinischen, pflegerischen und pharmazeutischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen der Daseinsvorsorge und des öffentlichen Lebens tätig sind, können sie für ihre Kinder die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Dazu zählen insbesondere alle Einrichtungen der Gesundheits-, Arzneimittelversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, des Justiz- und Maßregelvollzuges, der Landesverteidigung, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Behörden des Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes sowie Einrichtungen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Medien, Presse und Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Versorgung mit Lebensmitteln und Hygieneartikeln und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung.
Dass Betreuung notwendig ist, muss durch eine Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten, bzw. bei Selbständigen durch schriftliche Eigenauskunft nachgewiesen werden. Schülerinnen und Schüler mit speziellem sonderpädagogischem Förderbedarf, die aus familiären Gründen auf eine Betreuung angewiesen sind, werden betreut, unabhängig davon, wo die Eltern beschäftigt sind.
Hier der Erlaß im Wortlaut: https://ms.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/MS/2_Gesundheit/2020_03_15_Erlass-Notbetreuung.pdf
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt
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Sondernewsletter zum Umgang mit dem Corona Virus (COVID-19) 04-2020
Liebe Mitglieder,
aus aktuellem Anlass und auf Grund vermehrt eingehender Anrufe von besorgten Mitgliedsunternehmen möchten wir als Ihr Landesverband zur Besonnenheit aufrufen. Vermeiden Sie Panik, setzen Sie Ihren gesunden Menschenverstand ein und gehen Sie verantwortungsbewusst mit der Situation um!
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Krankenfahrten für dauerhaft mobilitätsbeeinträchtigte Personen gelten als genehmigt
Der GBA informiert: Krankenfahrten für dauerhaft mobilitätsbeeinträchtigte Personen gelten als genehmigt. Der Beschluss wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 04.03.2020 in Kraft.
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LVHKP Newsletter 03-2020
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Robert Koch Institut: FAQ Liste
Bundesregierung - Deutschland hat Vorkehrungen getroffen: Ausbreitung Coronavirus
LVHKP Newsletter 02-2020
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- Umgang/ Umsetzung mit Wegfall „tägliches Richten der Medikamente“ beim vdek
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