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02. September 2020

Verantwortliche Rückführung der Covid-19-Eindämmungsmaßnahmen

Das Land Sachsen-Anhalt wird in seiner 8. Verordnung, die am 17. September 2020 Inkrafttreten soll, eine Anpassung der Regelung für Pflegeeinrichtungen vorgenommen.

Die für uns relevanten Änderungen lauten:

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21. August 2020

Coronavirus-Pandemie: Gefährdungsbeurteilung wegen SARS-CoV-2 und Covid-19 dringend ergänzen!

Wegen der Ausbreitung des Coronavirus' ist die Gefährdungsbeurteilung zu ergänzen. Sie erhalten Muster zur Gefährdungsbeurteilung stationär und ambulant (welche Sie sich herunterladen und anpassen und zu Ihrer bestehenden Gefährdungsbeurteilung hinzufügen können) unter folgendem Link auf der Internetseite der BGW:

https://www.bgw-online.de/DE/Arbeitssicherheit-Gesundheitsschutz/Gefaehrdungsbeurteilung/Corona/Corona-Gefaehrdungsbeurteilung.html

Wegen der Corona-Pandemie gelten zurzeit besondere Auflagen. Damit sich weder Beschäftigte noch Bewohnerinnen und Bewohner mit dem Coronavirus anstecken, hat die BGW einen Arbeitsschutzstandard für stationäre Einrichtungen der Altenpflege entwickelt, welchen auch teilstationäre Einrichtungen als Vorlage nutzen können. Ein Standard für die ambulante Pflege wird aktuell vorbereitet. 

Sie finden

  • Den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen
  • Die Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung Pflege im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie 2020 und
  • Die Gefährdungsbeurteilung SARS-CoV-2- Stationäre Altenpflege

Unter folgendem Link auf der Internetseite der BGW:

https://www.bgw-online.de/DE/Home/Branchen/News/Pflege-Corona_node.html

28. Juli 2020

Erlass zur Umsetzung des Testkonzeptes in Sachsen-Anhalt

Das Landesverwaltungsamt hat uns aus aktuellem Anlass nachfolgende Informationen übersandt:

-         Erlass über die Umsetzung des Konzepts des Landes Sachsen-Anhalt zur Ausweitung der Testungen auf SARS-CoV-2 unter Berücksichtigung der „Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2" des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration (MS) an die Unteren Gesundheitsbehörden im Land vom 10. Juli 2020 sowie

-         das Konzept zur Ausweitung der Testungen auf SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt – Handlungsempfehlungen für die Gesundheitsämter

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27. Juli 2020

Aktualisierung der Fragen und Antworten (FAQ) zur Umsetzung der Kostenerstattungs-Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 150 Absatz 3 SGB XI zum Ausgleich der SARS-CoV-2 bedingten finanziellen Belastungen der Pflegeeinrichtungen

Der GKV-Spitzenverband hat die FAQ-Liste in Bezug auf die vorrangige Nutzung der Corona-Überbrückungshilfe (Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen) aktualisiert und diese auf seiner Homepage veröffentlicht.

Die aktualisierte Fassung der FAQ finden sie unter folgendem Link:

https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/richtlinien__vereinbarungen__formulare/2020_07_24_FAQ_Rettungsschirm_3.0.pdf

01. Juli 2020

Kassen zahlen „Corona-Prämie“ über Pflegeeinrichtungen an Pflegekräfte aus

Als wertschätzende Anerkennung für den besonderen Einsatz während der Covid-19-Pandemie hat das Land die Aufstockung der einmaligen Sonderleistung für Beschäftigte in der Altenpflege („Corona-Prämie“) beschlossen. Die Auszahlung über die Pflegekassen beginnt kurzfristig. Alle Mitarbeitenden erhalten über ihren Arbeitgebern je nach Einsatzbereich und Arbeitszeit eine steuer- und sozialabgabenfreie Einmalzahlung von maximal 1.500 Euro. Das Land trägt davon maximal 500 Euro, die soziale Pflegeversicherung 1000 Euro. Profitieren können davon nahezu 40.000 Pflegebeschäftigte, rund 16 bis 17 Millionen Euro sind veranschlagt.

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01. Juli 2020

Informationen aus der Pressemitteilung des Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA) vom 29.06.2020

Verordnung von ambulanten Leistungen: G-BA passt befristete Corona-Sonderregelungen erneut an

Berlin Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Montag in Berlin die Frist für den Beginn einer Heilmittelbehandlung nach einer vertragsärztlichen oder -zahnärztlichen Verordnung für gesetzlich Krankenversicherte von 14 Tagen auf 28 Tage verlängert. Damit soll einem in den Praxen möglicherweise bestehenden Terminstau bei Heilmittelbehandlungen, die bedingt durch die Corona-Pandemie nicht begonnen werden konnten, entgegengewirkt werden.

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30. Juni 2020

7. Corona Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt

In der heutigen Landespressekonferenz wurde die 7. Verordnung vorgestellt und erläutert. Frau Grimm-Benn sprach von einer "Lockerungsverordnung".

Die Änderungen sind im Wesentlichen folgende:

  • Die Paragrafen 1 und 2 wurden getauscht um die Selbstverantwortung der Bevölkerung voranzustellen und deutlich zu machen.
  • Kontaktbeschränkungen werden nun empfohlen, formuliert wurde dies mit "soweit möglich und zumutbar". 
  • Für Pflegeeinrichtungen gelten weiterhin allgemeine Hygieneregelungen nach § 1 Abs. 1 der Verordnung. Einrichtungsleitungen sollen im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung für Patienten und Bewohner Besuchsregelungen festlegen. 
  • Weitere Lockerungen beziehen sich auf Gastronomie und Veranstaltungen.

Die Verordnung im Wortlaut finden Sie hier. Sie tritt am 02. Juli 2020 in Kraft.

Die Begründung zur Verordnung finden sie hier.

19. Juni 2020

Der Pandemiestab zur Beschaffung von Händedesinfektionsmittel

Der Pandemiestab zur Beschaffung von Händedesinfektionsmittel

In verschiedenen Regionen Sachsen-Anhalts steigt die Zahl der Covid-19-Infektionen erneut an. Vor allem vonseiten der ambulanten Pflege wurden dem Pandemiestab Probleme bei der Beschaffung von Händedesinfektionsmittel gemeldet. Aus diesem Grund wird auf folgendes Angebot direkt aus dem Ministerium verwiesen:

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