Verantwortliche Rückführung der Covid-19-Eindämmungsmaßnahmen
Das Land Sachsen-Anhalt wird in seiner 8. Verordnung, die am 17. September 2020 Inkrafttreten soll, eine Anpassung der Regelung für Pflegeeinrichtungen vorgenommen.
Die für uns relevanten Änderungen lauten:
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Coronavirus-Pandemie: Gefährdungsbeurteilung wegen SARS-CoV-2 und Covid-19 dringend ergänzen!
Wegen der Ausbreitung des Coronavirus' ist die Gefährdungsbeurteilung zu ergänzen. Sie erhalten Muster zur Gefährdungsbeurteilung stationär und ambulant (welche Sie sich herunterladen und anpassen und zu Ihrer bestehenden Gefährdungsbeurteilung hinzufügen können) unter folgendem Link auf der Internetseite der BGW:
Wegen der Corona-Pandemie gelten zurzeit besondere Auflagen. Damit sich weder Beschäftigte noch Bewohnerinnen und Bewohner mit dem Coronavirus anstecken, hat die BGW einen Arbeitsschutzstandard für stationäre Einrichtungen der Altenpflege entwickelt, welchen auch teilstationäre Einrichtungen als Vorlage nutzen können. Ein Standard für die ambulante Pflege wird aktuell vorbereitet.
Sie finden
- Den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen
- Die Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung Pflege im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie 2020 und
- Die Gefährdungsbeurteilung SARS-CoV-2- Stationäre Altenpflege
Unter folgendem Link auf der Internetseite der BGW:
https://www.bgw-online.de/DE/Home/Branchen/News/Pflege-Corona_node.html
Erlass zur Umsetzung des Testkonzeptes in Sachsen-Anhalt
Das Landesverwaltungsamt hat uns aus aktuellem Anlass nachfolgende Informationen übersandt:
- Erlass über die Umsetzung des Konzepts des Landes Sachsen-Anhalt zur Ausweitung der Testungen auf SARS-CoV-2 unter Berücksichtigung der „Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2" des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration (MS) an die Unteren Gesundheitsbehörden im Land vom 10. Juli 2020 sowie
- das Konzept zur Ausweitung der Testungen auf SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt – Handlungsempfehlungen für die Gesundheitsämter
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Aktualisierung der Fragen und Antworten (FAQ) zur Umsetzung der Kostenerstattungs-Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 150 Absatz 3 SGB XI zum Ausgleich der SARS-CoV-2 bedingten finanziellen Belastungen der Pflegeeinrichtungen
Der GKV-Spitzenverband hat die FAQ-Liste in Bezug auf die vorrangige Nutzung der Corona-Überbrückungshilfe (Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen) aktualisiert und diese auf seiner Homepage veröffentlicht.
Die aktualisierte Fassung der FAQ finden sie unter folgendem Link:
LVHKP Newsletter 10-2020
für weitere Informationen klicken Sie hier (Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft im LVHKP)
Kassen zahlen „Corona-Prämie“ über Pflegeeinrichtungen an Pflegekräfte aus
Als wertschätzende Anerkennung für den besonderen Einsatz während der Covid-19-Pandemie hat das Land die Aufstockung der einmaligen Sonderleistung für Beschäftigte in der Altenpflege („Corona-Prämie“) beschlossen. Die Auszahlung über die Pflegekassen beginnt kurzfristig. Alle Mitarbeitenden erhalten über ihren Arbeitgebern je nach Einsatzbereich und Arbeitszeit eine steuer- und sozialabgabenfreie Einmalzahlung von maximal 1.500 Euro. Das Land trägt davon maximal 500 Euro, die soziale Pflegeversicherung 1000 Euro. Profitieren können davon nahezu 40.000 Pflegebeschäftigte, rund 16 bis 17 Millionen Euro sind veranschlagt.
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Informationen aus der Pressemitteilung des Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA) vom 29.06.2020
Verordnung von ambulanten Leistungen: G-BA passt befristete Corona-Sonderregelungen erneut an
Berlin Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Montag in Berlin die Frist für den Beginn einer Heilmittelbehandlung nach einer vertragsärztlichen oder -zahnärztlichen Verordnung für gesetzlich Krankenversicherte von 14 Tagen auf 28 Tage verlängert. Damit soll einem in den Praxen möglicherweise bestehenden Terminstau bei Heilmittelbehandlungen, die bedingt durch die Corona-Pandemie nicht begonnen werden konnten, entgegengewirkt werden.
7. Corona Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
In der heutigen Landespressekonferenz wurde die 7. Verordnung vorgestellt und erläutert. Frau Grimm-Benn sprach von einer "Lockerungsverordnung".
Die Änderungen sind im Wesentlichen folgende:
- Die Paragrafen 1 und 2 wurden getauscht um die Selbstverantwortung der Bevölkerung voranzustellen und deutlich zu machen.
- Kontaktbeschränkungen werden nun empfohlen, formuliert wurde dies mit "soweit möglich und zumutbar".
- Für Pflegeeinrichtungen gelten weiterhin allgemeine Hygieneregelungen nach § 1 Abs. 1 der Verordnung. Einrichtungsleitungen sollen im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung für Patienten und Bewohner Besuchsregelungen festlegen.
- Weitere Lockerungen beziehen sich auf Gastronomie und Veranstaltungen.
Die Verordnung im Wortlaut finden Sie hier. Sie tritt am 02. Juli 2020 in Kraft.
LVHKP Newsletter 09-2020
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Der Pandemiestab zur Beschaffung von Händedesinfektionsmittel
Der Pandemiestab zur Beschaffung von Händedesinfektionsmittel
In verschiedenen Regionen Sachsen-Anhalts steigt die Zahl der Covid-19-Infektionen erneut an. Vor allem vonseiten der ambulanten Pflege wurden dem Pandemiestab Probleme bei der Beschaffung von Händedesinfektionsmittel gemeldet. Aus diesem Grund wird auf folgendes Angebot direkt aus dem Ministerium verwiesen:
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