Sonderregelungen des GBA wieder aktiviert
Sonderregelungen des GBA wieder aktiviert
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat fast alle der bekannten Sonderregelungen aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens am 2. November bundesweit wieder aktiviert. Dies soll Erleichterungen für Arztpraxen und Patienten bringen. Dazu gehören:
Besuchsregelungen in stationären Pflegeeinrichtungen
Das Land Sachsen-Anhalt bittet mit beiliegendem Beschluss um eine ausgewogene Umsetzung der Besuchsregelungen in stationären Pflegeeinrichtungen im Land Sachsen-Anhalt.
Es wird appelliert, den Hinweisen und Empfehlungen der Landesregierung zu folgen und die Besuchsrechte in einem freundlichen Miteinander, getragen von gegenseitiger Achtung und unter Beachtung der persönlichen Bedürfnisse des Einzelnen, umzusetzen.
Kostenerstattung für ambulante, teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen bei COVID-19-bedingten Mehraufwendungen und Mindereinnahmen
Der GKV-Spitzenverband hat auf seiner Homepage das Formular um den Monat Oktober ergänzt. Somit können die Mehrausgaben und Mindereinnahmen für diesen Monat nun auch geltend gemacht werden.
Für die Monate November und Dezember wird die Veröffentlichung zu einem späteren Zeitpunkt (nach der Veröffentlichung des Krankenzukunftsgesetz – KHZG im Bundesanzeiger) erfolgen.
Link zum GKV-Spitzenerband: https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/fokus/fokus_corona.jsp
Update zur Testverordnung
Das BMG hat Hilfestellungen zur Testverordnung veröffentlicht
1. Hilfestellung_Testkonzept_Antigen_Pflege.zur Einreichung beim zuständigen Gesundheitsamt.pdf
2. Elemente eines einrichtungs- bzw. unternehmensspezifischen Testkonzepts.pdf
3. Schrittfolge der Planung und Durchführung von PoC-Antigen-Tests.pdf
4. Übersicht über PCR- und PoC-Antigen-Tests.pdf
5. Weitere Hinweise zur Planung und Durchführung von PoC-Antigen-Tests.pdf
Neue Testverordnung in Kraft getreten
Besserer Schutz in Pflegeheimen und Krankenhäusern
Seit dem 15. Oktober können Personen in patientennahen Einrichtungen, wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen, mit Antigen-Schnelltests auf das Coronavirus getestet werden. Getestet werden sollen Angestellte, Besucher und Bewohner bzw. betreute Personen.
Hier gelangen Sie zu den Fragen und Antworten (FAQs) des Bundesgesundheitsministeriums
Quelle: BMG
Die Umsetzung für das Land Sachsen-Anhalt wird derzeit noch abgestimmt. Wir wurden dazu auf den Anfang nächster Woche "vertröstet"...
Aktualisierung der Fragen und Antworten (FAQ) zur Umsetzung der Kostenerstattungs-Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 150 Absatz 3 SGB XI zum Ausgleich der SARS-CoV-2 bedingten finanziellen Belastungen der Pflegeeinrichtungen
Der GKV-Spitzenverband hat die FAQ-Liste in Bezug auf die vorrangige Nutzung der Corona-Überbrückungshilfe (Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen) aktualisiert und diese auf seiner Homepage veröffentlicht.
Die aktualisierte Fassung vom 28.09.2020 der FAQ finden sie unter folgendem Link:
8. Corona Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
In der heutigen Landespressekonferenz wurde vom Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und weiteren Kabinettsmitglieder die 8. Verordnung vorgestellt und erläutert.
Weiterlesen: 8. Corona Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Corona-Prämie - fast 90 % aller Träger in Sachsen-Anhalt haben bisher Anträge gestellt
Wir haben uns bei den Pflegekassen im Land erkundigt, ob alle Träger von Pflegeeinrichtungen die Corona Prämie für die Mitarbeiter beantragt haben und die Mitteilung erhalten das 87% aller zugelassenen Pflegeeinrichtungen die Corona-Prämie bei den Pflegekassen beantragt haben.
Weiterlesen: Corona-Prämie - fast 90 % aller Träger in Sachsen-Anhalt haben bisher Anträge gestellt
Hinweise zu Corona Test von Pflegeheimbewohnern
Sehr geehrte Mitglieder,
die Kostenträger im Land Sachsen-Anhalt haben uns gebeten, zu Corona-Tests in Pflegeheimen zu informieren und gaben uns dafür nachfolgende Hinweise:
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Bundeskabinett hat eine Verlängerung der Hilfsmaßnahmen für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser beschlossen.
Das Gesetz soll voraussichtlich im Oktober 2020 in Kraft treten.
Auszug aus der Formulierungshilfe für den Gesetzesentwurf: