Pflegemindestlohn - 5. Pflegearbeitsbedingungsverordnung
Pflegemindestlohn - 5. Pflegearbeitsbedingungsverordnung
Liebe Mitglieder,
bitte denken Sie bei den Entgeltverhandlungen daran, dass die Mitarbeiter, welche bei Ihnen nicht nach einem Tarif oder dem ortsüblichen Entgelt ab dem 01.09.2022 entlohnt werden, ab dem 01.09.2022 mindestens den Pflegemindestlohn erhalten müssen.
Die fünfte Pflegearbeitsbedingungenverordnung gilt bis zum 31. Januar 2024 und die Entgelte werden, wie in der Vergangenheit sukzessive erhöht.
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Sachsen-Anhalt verlängert Eindämmungsverordnung
Sachsen-Anhalt verlängert seine geltende 17. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung bis zum 17. September 2022.
Damit bleiben die bestehenden Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen insbesondere in medizinischen und pflegerischen Bereichen bestehen.
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Bundesweit einzigartig: Kostenträger blockieren Tariflöhne in Sachsen-Anhalt
LVHKP Pressemitteilung (Aug. 2022)
Bundesweit einzigartig: Kostenträger blockieren Tariflöhne in Sachsen-Anhalt
Verbände fordern Landesregierung auf, Verhandlungen über die Refinanzierung der neuen Pflegelöhne zu unterstützen
In Sachsen-Anhalt blockieren die Kostenträger die Refinanzierung der versprochenen Tarifgehälter für Pflegekräfte. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), der Verband Deutscher Alten und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) und der Landesverband Hauskrankenpflege Sachsen-Anhalt e.V. (LVHKP) kritisieren wenige Tage vor dem geplanten Start der Tarifpflicht in der Pflege eine einzigartige Blockadehaltung der Kassen und Sozialhilfeträger.
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Sachsen-Anhalt verlängert die 17. Eindämmungsverordnung bis zum 20. August 2022
Sachsen-Anhalt verlängert die 17. Eindämmungsverordnung bis zum 20.08.2022
Die Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen in medizinischen und pflegerischen Bereichen bleiben unverändert. Im ÖPNV gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer Maske.
Ladeninhaber und Veranstalter können im Rahmen ihres Hausrechts weiterhin Schutzmaßnahmen wie Masken oder Tests vorschreiben.
Pressemitteilung der Staatskanzlei:
Link zur Verordnung:
Unterlagen und Formulare Pflegebonus veröffentlicht
Unterlagen und Formulare Pflegebonus veröffentlicht
Die Unterlagen zur Beantragung des Pflegebonus wurden nun endlich und mit Verspätung veröffentlicht.
Unter folgendem Link finden Sie die Festlegungen, Formulare, Liste der zuständigen Pflegekassen und Information der Beschäftigten:
Neue Coronavirus Testverordnung
Neue Coronavirus Testverordnung
Die neue Coronavirus-Testverordnung mit Änderungen und Aktualisierungen finden Sie auf der Webseite des BMG unter folgendem Link: Coronavirus-Testverordnung – TestV - Bundesgesundheitsministerium
Bitte beachten Sie, dass zum 01.07.2022 auch geänderte Regelungen in Kraft treten.
Unverändert bleibt der Anspruch auf Tests in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach Testkonzept für:
- von der Einrichtung versorgte Personen
- Beschäftigte dieser Einrichtungen
- Besucher dieser Einrichtungen
Veränderungen bei Erstattungshöhen, ab dem 01.07.2022 gilt:
Sachsen-Anhalt verlängert die 17. Eindämmungsverordnung bis zum 23. Juli 2022
Sachsen-Anhalt verlängert die 17. Eindämmungsverordnung bis zum 23. Juli 2022
Die Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen in medizinischen und pflegerischen Bereichen bleiben bestehen. Im ÖPNV gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer Maske.
Ladeninhaber oder Veranstalter können im Rahmen ihres Hausrechts weiterhin Schutzmaßnahmen wie Masken oder Tests vor- schreiben.
Pressemitteilung der Staatskanzlei:
Link zur Verordnung:
Sachsen-Anhalt verlängert Eindämmungsverordnung
Sachsen-Anhalt verlängert Eindämmungsverordnung
Sachsen-Anhalt verlängert seine geltende 17. Eindämmungsverordnung bis zum 25. Juni 2022.
Damit bleiben die bestehenden Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen insbesondere in medizinischen und pflegerischen Bereichen bestehen.
Die Eindämmungsverordnung sieht keine Testpflicht mehr für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Kindertageseinrichtungen/-pflegestellen vor.
Kontaktpersonen - Kindern und Betreuungspersonen – werden bei Infektionsfällen weiterhin kostenlose Tests angeboten.
Einrichtungsbetreibern, Veranstaltern sowie Ladeninhabern bleibt es im Rahmen ihres Hausrechts weiterhin möglich, zusätzliche Schutzvorkehrungen wie zum Beispiel Masken- oder Testpflichten zu treffen.
Quelle: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Neue Empfehlung des RKI - Isolationspflicht wird auf fünf Tage verkürzt
Neue Empfehlung des RKI - Isolationspflicht wird auf fünf Tage verkürzt
Menschen mit einer Corona-Infektion müssen künftig nur noch fünf statt sieben Tage in Isolation. Das geht aus der neuen Empfehlung des Robert Koch-Instituts hervor. Ein „Freitesten“ an Tag fünf wird nun „dringend“ geraten – und bleibt für Beschäftigte im Bereich Gesundheit und Pflege verpflichtend. Verantwortlich für die Umsetzung der Empfehlung des RKI sind die Länder.
Link: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neu-regeln-corona-isolation-2022978
weiterführender Link zum RKI: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Absonderung.html
Verlängerung der 17. Eindämmungsverordnung
Verlängerung der 17. Eindämmungsverordnung
Sachsen-Anhalt hat die 17. Eindämmungsverordnung bis zum 28. Mai 2022 verlängert. Eine Testpflicht an Schulen ist nunmehr nicht mehr notwendig. Einrichtungsbetreibern, Veranstalter sowie Ladeninhabern bleibt es im Rahmen ihres Hausrechts weiterhin möglich, zusätzliche Schutzvorkehrungen wie Masken- oder Testpflichten zu treffen.
Die bisherigen Regelungen für Pflegeeinrichtungen behalten unverändert ihre Gültigkeit.
Link zur BegründungLink zur Begründung
Quelle: Landesportal Sachsen-Anhalt