Neue Coronavirus Testverordnung
Neue Coronavirus Testverordnung
Die neue Coronavirus-Testverordnung mit Änderungen und Aktualisierungen finden Sie auf der Webseite des BMG unter folgendem Link: Coronavirus-Testverordnung – TestV - Bundesgesundheitsministerium
Bitte beachten Sie, dass zum 01.07.2022 auch geänderte Regelungen in Kraft treten.
Unverändert bleibt der Anspruch auf Tests in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach Testkonzept für:
- von der Einrichtung versorgte Personen
- Beschäftigte dieser Einrichtungen
- Besucher dieser Einrichtungen
Veränderungen bei Erstattungshöhen, ab dem 01.07.2022 gilt:
- Durchführungskosten 7,00 € (statt vorher 8,00 €)
- Sachkostenpauschale 2,50 € (statt vorher 3,50 €)
Der GKV Spitzen verband wird die entsprechend angepassten Formulare zur Verfügung stellen. https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/richtlinien_vereinbarungen_formulare/richtlinien_vereinbarungen_formulare.jsp
(Stand heute sind diese noch nicht veröffentlicht)
Erstattungsfähige Test finden Sie auf der Seite des Paul Ehrlich Institutes unter folgendem Link: https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html?cms_pos=8
Fragen zu den Änderungen?
Das BMG hat unter folgendem Link Antworten: Fragen und Antworten zu COVID-19 Tests - Bundesgesundheitsministerium