24. Juni 2022
Sachsen-Anhalt verlängert die 17. Eindämmungsverordnung bis zum 23. Juli 2022
Sachsen-Anhalt verlängert die 17. Eindämmungsverordnung bis zum 23. Juli 2022
Die Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen in medizinischen und pflegerischen Bereichen bleiben bestehen. Im ÖPNV gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer Maske.
Ladeninhaber oder Veranstalter können im Rahmen ihres Hausrechts weiterhin Schutzmaßnahmen wie Masken oder Tests vor- schreiben.
Pressemitteilung der Staatskanzlei:
Link zur Verordnung: