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02. Mai 2022

Verlängerung der 17. Eindämmungsverordnung

Verlängerung der 17. Eindämmungsverordnung

Sachsen-Anhalt hat die 17. Eindämmungsverordnung bis zum 28. Mai 2022 verlängert. Eine Testpflicht an Schulen ist nunmehr nicht mehr notwendig. Einrichtungsbetreibern, Veranstalter sowie Ladeninhabern bleibt es im Rahmen ihres Hausrechts weiterhin möglich, zusätzliche Schutzvorkehrungen wie Masken- oder Testpflichten zu treffen.

Die bisherigen Regelungen für Pflegeeinrichtungen behalten unverändert ihre Gültigkeit.

Link zur Verordnung

Link zur BegründungLink zur Begründung

Quelle: Landesportal Sachsen-Anhalt