06. Oktober 2021
6. ÄNDERUNG DER 14. SARS- COV- 2-EINDÄMMUNGSVERORDNUNG DES LANDES SACHSEN- ANHALT
Verlängerung bisheriger Regelungen in Sachsen-Anhalt
Die von der Landesregierung beschlossene 6. Verordnung zur 14. SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung tritt am 7. Oktober in Kraft. Mit ihr werden die bestehenden Regeln bis zum 12. November 2021 fortgeschrieben.
Verändert wurden lediglich die Bezeichnungen der neu zugeschnittenen Ministerien.
Unterschriftsfassung:
Lesefassung: