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29. Mai 2020

Corona-Virus-Pandemie / Informationen für Pflegeeinrichtungen in Sachsen-Anhalt nach dem 31.05.2020

Liebe Mitglieder,

nachfolgend finden Sie Informationen der Kranken- und Pflegekassen zu Ihrer Kenntnis und mit der Bitte um Beachtung.

Themenfeld: Häusliche Krankenpflege nach SGB V

Der GKV SV hat die Empfehlungen zu den Anforderungen an die Erbringung von häuslicher Krankenpflege mit Rundschreiben 2020/412 vom 28.05.2020 bis zum 30.06.2020 verlängert.

Ebenfalls hat der G-BA den Sammelbeschluss zu COVID-19 vom 27.03.2020 um einen Monat (30.06.2020) verlängert. Nicht verlängert wurde die Regelung in § 9 Buchstabe b der HKP-RL, wonach die Beschränkung der Dauer der Erstverordnung auf im Regelfall 14 Tage ausgesetzt wird.

https://www.g-ba.de/beschluesse/4316/

Themenfeld: Teilstationäre Pflege  

Im Rahmen der sechsten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Corona Virus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt dürfen teilstationäre Pflegeeinrichtungen ab dem 4. Juni 2020 einen eingeschränkten Regelbetrieb wieder aufnehmen. Die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen ist durch die Einrichtungsleitung sicherzustellen.  Dabei hat die Einrichtungsleistung im Rahmen einer Gefährdungsabschätzung für die Versicherten über den Umfang der Wiederaufnahme zu entscheiden. Die Regelungen in § 2 Abs. 1 der Verordnung sind als Orientierung heranzuziehen.

Wir gehen vor diesem Hintergrund davon aus, dass die teilstationäre Versorgung der Versicherten nun schrittweise wieder aufgenommen werden kann aber i.d.R. noch keine vollständige Ausschöpfung der Platzkapazitäten ermöglicht. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Regelungen der §§ 150 Abs. 1 und 150 Abs.2/3 SGB XI welche weiterhin bis zunächst 30.09.2020 gelten.

Hier finden Sie noch die aktuelle FAQ Liste vom 04.05.2020 zum Pflege-Rettungsschirm, welche sich ebenfalls derzeit in der Weiterentwicklung befindet.

Corona Prämie

Die Regelungen zur Corona Prämie (Sonderleistung während der Coronavirus-SARS-COV-2-Pandemie § 150a SGB XI) werden derzeit auf Bundesebene abschließend bearbeitet. Sobald diese vorliegen werden wir Sie über Zuständigkeiten und Ansprechpartner informieren und Ihnen die Unterlagen zur Verfügung stellen. Anschließend werden wir diese Unterlagen ebenfalls auf den bekannten Internetseiten einstellen.