04. Juni 2020
Erlass des zu Besuchsrechten in Pflegeeinrichtungen
Aus aktuellem Anlass erhalten Sie anliegend einen Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt zu den Besuchsrechten in Pflegeeinrichtungen mit der Bitte um Beachtung.
In diesem Erlass werden die Besuchsregelungen konkretisiert, beispielsweise um die Regelung das es sich Besucher an verschiedenen Tagen um unterschiedliche Personen handeln kann.
Den Erlass finden Sie hier.
Die Pressemitteilung des Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt finden Sie hier.