06.11.2023 LVHKP Newsletter stationär
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Veröffentlichung ortsüblicher Entgelte ab 01.01.2024
Der GKV Spitzenverband hat die ab dem 01. Januar 2024 gültigen ortsüblichen Entgelte veröffentlicht.
Unter folgenden Link finden sie die Übersicht:
https://www.aok.de/gp/entlohnung-nach-tarif/tarifuebersicht/bundesweite-uebersicht-der-regional-ueblichen-entlohnungsniveaus
Pflegehelferausbildung in Sachsen-Anhalt - Formulare zur Beantragung
Die Formulare zur Refinanzierung der Pfelgehelferausbildung stehen nun online bei der Investitionsbank zur Verfügung.
Link zu den Formularen:
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/gesundheit-pflege/ausbildungsverguetung-pflegehilfe
Zum Hintergrund informietren wir in unserem newsletter am 17. Juli 2023.
Link zu weitere Informationen:
https://pflege.sachsen-anhalt.de/themen-im-fokus/ausbildungsverguetung-pflegehilfe
Lebenslange Beschäftigtennummer
Der September ist da und damit läuft die "Ersatz-Beschäftigtennummer" aus! Denken Sie dran, zur Septemberabrechnung ab dem 01.Oktober 2023 muss die zuvor beantragte LBNR (Lebenslange Beschäftigtennummer) verwendet werden. Sonst können sie nicht mehr abrechnen.
24.08.2023 Aktuelles vom Vorstand
Unser Vorstandsvorsitzender, Florian Wend, war heute beim Stadtseniorenrat in der Lutherstadt Eisleben.
Dort traf er unsere Ministerin Frau Grimm-Benne und kam mit ihr in einen gelungenen Austausch. Dabei überreichte er ihr auch unser Positionspapier.
19.07.2023 LVHKP Newsletter allgemein
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17.07.2023 LVHKP Newsletter ambulant
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Fachtagung "Eine gute Versorgung von Menschen mit Demenz - Wie gelingt eine bedarfs- und bedürfnisgerechte gerontopsychiatrische Versorgung in der Region?
Einladung zur Fachtagung „Eine gute Versorgung von Menschen mit Demenz – Wie gelingt eine bedarfs- und bedürfnisgerechte gerontopsychiatrische Versorgung in der Region?“ am 21. September 2023 in Halle (Saale)
Die Anmeldung Ihrer Teilnahme ist bis zum 10. September 2023 unter der Emailadresse: möglich.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Weitere Informatioenne finden Sie im beigefügten Flyer.
17.05.2023 LVHKP Newsletter allgemein
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Förderung von Maßnahmen zur Digitalisierung in sozialen Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt
Förderung von Maßnahmen zur Digitalisierung in sozialen Einrichtungen
Das Land Sachsen-Anhalt fördert Maßnahmen zur Digitalisierung von Beratungsstellen und sozialen Einrichtungen.
Zu den berechtigten Zuwendungsempfängern zählen auch vollstationäre Pflegeeinrichtungen gemäß § 72 des Elften Buches Sozialgesetzbuch sowie sonstige nicht selbstorganisierte, ambulant betreute Wohngemeinschaften nach § 4 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt. Gefördert wird die Anschaffung von Laptops, Notebooks und Tablets sowie die mit den Ausstattungsinvestitionen in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Leistungen, wie z. B. Support (Unterstützung, Kundenbetreuung), Software und Schulungen. Voraussetzung für die Förderung ist die Nutzung der digitalen Endgeräte für telemedizinische Anwendungen (z. B. zur Durchführung ärztlicher Videosprechstunden) und weiterer digitaler Anwendungen, insbesondere für das Beüben geistiger Fähigkeiten, sowie zur Kontaktpflege mit Zu- und Angehörigen, um gerade bei Kontaktbeschränkungen oder -vermeidung während Pandemielagen einer sozialen Vereinsamung entgegen zu wirken.
Die Online-Antragstellung ist bis zum 31. August 2023 bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) möglich.
Weitergehende Informationen (z. B. Förderrichtlinie), einen Musterantrag sowie die Online-Antragstellung sind auf der Internetseite der IB unter dem nachstehenden Link abrufbar:
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/digitalisieren/digitalisierung-beratungsstellen
