Corona Soforthilfe Antrag und Merkblätter
Den Corona Soforthilfe Antrag und das Merkblatt finden Sie hier:
Corona-Virus-Pandemie / Unterschriften durch Pflegebedürftige/Betreuer/Bevollmächtigte auf Leistungsnachweisen
Information der Landesverbände der Pflegekassen in Sachsen-Anhalt
Im Rahmen der Corona-Krise kommt es aus Sicherheitsgründen zu zahlreichen Besuchs- und Kontaktverboten jetzt und in nächster Zeit. Dies erschwert Ihnen das Einholen der Unterschriften insbesondere von Betreuern und Bevollmächtigten. Hinweise sind dazu aus verschiedenen Verbänden und Einrichtungen zugegangen.
erste Hilfen für von der Coronakrise betroffene Unternehmen in Sachsen-Anhalt
erste Hilfen für von der Coronakrise betroffene Unternehmen in Sachsen-Anhalt
Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff, Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann und Finanzminister Michael Richter informieren:
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Die Bundesregierung bringt in dieser Woche Gesetzesentwürfe im Zusammenhang mit der Corona Krise auf den Weg.
Es wird versprochen und soll veranlasst werden:
Hinweise zur gestern veröffentlichten Verordnung
Regelungen zu Besuchsverboten
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Eindämmung von Corona: Einschränkungen präzisiert
Anspruch auf Notfallbetreuung erweitert
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Kassenärztliche Bundesvereinigung: Folgerezepte: Portokosten werden ab sofort erstattet
Kassenärztliche Bundesvereinigung: Folgerezepte: Portokosten werden ab sofort erstattet
Für Arzneimittelrezepte und andere Verordnungen sowie Überweisungen werden Ärzten ab sofort die Portokosten erstattet. Diese Regelung ist zeitlich befristet bis zum 30. Juni 2020.
Nach dem Bundesmantelvertrag für Ärzte dürfen Praxen in Ausnahmesituationen ihren Patienten Folgerezepte, Folgeverordnungen und Überweisungen per Post zusenden. Voraussetzung ist, dass der Patient bei dem Arzt in Behandlung ist.
Aufgrund des steigenden Bedarfs für nicht persönliche Arzt-Patienten-Kontakte im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie hat der Bewertungsausschuss festgelegt, dass den Ärzten die Portokosten für den Versand mit 90 Cent erstattet werden. Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnungsposition 40122.
Vorlage der eGK nicht erforderlich
Da es sich um bekannte Patienten handelt, gilt für das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) das übliche Verfahren: Findet in einem Quartal ausschließlich eines telefonischen Kontaktes statt, übernehmen Ärzte die Versichertendaten aus der Patientenkartei. Die Vorlage der eGK ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Um diese Verordnungen geht es
- Folgeverordnungen für Arzneimittel (einschließlich BtM-Rezepte)
- Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4)
- Überweisungen (Muster 6 und 10)
- Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege (Muster 12)
- Folgeverordnungen für Heilmittel (Muster 13 Physiotherapie und Podologie, Muster 14 Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Muster 18 Ergotherapie und Ernährungstherapie).
Der Versand per Post ist nur bei bekannten Patienten möglich. Als bekannter Patient gilt derjenige, der im laufenden Quartal oder im Vorquartal in der Arztpraxis persönlich vorstellig war.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung- https://www.kbv.de/html/1150_45037.php
Anforderung an die Erbringung von häuslicher Krankenpflege im Zusammenhang mit COVID- 19
Rundschreiben des GKV Spitzenverbandes zur Anforderung an die Erbringung von häuslicher Krankenpflege im Zusammenhang mit COVID- 19
Link: Anforderung an die Erbringung von häuslicher Krankenpflege im Zusammenhang mit COVID- 19
Ausgangsbeschränkung anlässlich der COVID-19 Pandemie
Erlass zum Verbot und zur Beschränkung von Angeboten in Pflegeeinrichtungen
Erlass zum Verbot und zur Beschränkung von Angeboten in Kliniken, Psychiatrischen und Geriatrischen Einrichtungen, Tagesförderstätten für Menschen mit Behinderung, Pflegeeinrichtungen, sowie Kur- und Rehaeinrichtungen
Bechten Sie bitte Punkt 8 im Erlass!