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07. Dezember 2022

Land setzt auf Eigenverantwortung beim Corona Schutz

Schutz vor Corona: Land setzt auf Eigenverantwortung / Eindämmungsverordnung läuft aus

Beim Schutz vor Corona setzt die Landesregierung künftig vor allem auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und auf die bundeseinheitlichen bis zum 7. April 2023 geltenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes. Nach diesen sind z. B. Fahrgäste in Verkehrsmittel des öffentlichen Personenfernverkehrs oder Personen in Krankenhäusern, Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen zum Tragen einer Atemschutzmaske verpflichtet. Beschäftigte in Krankenhäusern oder in der Pflege müssen darüber hinaus mindestens dreimal pro Woche einen Testnachweis vorlegen. Gleiches gilt, laut Infektionsschutzgesetz, für Besucher dieser Einrichtungen.

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28. November 2022

neue Coronavirus-Testverordnung

Seit dem 25.11.2022 gilt die neue Coronavirus-Testverordnung.

Selbstbeschaffte Test können bis einschließlich 28.02.2023 refinanziert werden. Dazu nutzen sie wieder die Formulare auf der GKV-Seite. Stand heute, liegen diese in der aktualisierten Form bisher noch nicht vor. Prüfen Sie daher vor Nutzung die Aktualität.

Für die Beschaffung gibt es ab dem 01.12.2022 2,00 € pro Test, anstatt der bisherigen 2,50€.

In den stationären Einrichtungen dürfen je behandelter, betreuter, gepflegter oder untergebrachter Person bis zu 35 Schnelltest pro Monat beschafft werden. Bei ambulanten Diensten ist dies auf 20Tests beschränkt.

Sollten sie in Ihrer Einrichtung Besucher selbst testen, d.h. Durchführung durch Dritte erhalten Sie pro durchgeführten Test ab dem 01.12.2022 6,00€ statt der bisherigen 7,00€. Sollten sich Besucher selbst unter Ihrer Aufsicht testen, d.h. sie überwachen diesen Test, erhalten sie pro überwachter Antigen-Testung 4,00€ statt der bisher 5,00€.

Sie finden diese unter dem Link: BAnz AT 24.11.2022 V2.pdf (bundesanzeiger.de)

22. November 2022

Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus werden verlängert

Sachsen-Anhalt verlängert die Regelungen der 18. Eindämmungsverordnung bis zum 7. Dezember 2022. Das hat die Landesregierung am Dienstag in Magdeburg beschlossen. Damit bleibt es in Sachsen-Anhalt bei den bekannten Regelungen, wie dem Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im ÖPNV. Das weitere Vorgehen Sachsen-Anhalts in der Corona-Pandemie soll im Nachgang der nächsten Sitzungen der Gesundheitsministerkonferenz und der Verkehrsministerkonferenz am 6. Dezember im Kabinett beraten werden. Deren Ergebnisse zur Masken- und Isolationspflicht sollen in die Beratungen einfließen. 

Quelle: Pressemitteilung der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle

12. November 2022

Sachsen-Anhalt hält an Isolationspflicht fest

Sachsen-Anhalt wird an der derzeit geltenden Isolationspflicht im Falle einer Coronainfektion festhalten.

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02. November 2022

Aktualisierung der FAQs zu den Sonderleistungen nach § 150c SGB XI für Beschäftigte mit Koordinierungsaufgaben

Aktualisierung der FAQs zu den Sonderleistungen nach § 150c SGB XI für Beschäftigte mit Koordinierungsaufgaben

Die Fragen und Antworten wurden aktualisiert und beantworten einige unserer inzwischen häufig gestellten Fragen. Zum Thema Steuer- und Sozialversicherungspflicht wurden ab Punkt 9 Ergänzungen vorgenommen.

Bitte wenden Sie sich für weitere in diesen Zusammenhang stehende Fragen an Ihren Steuerberater.

Link zur den FAQs: https://www.aok.de/gp/fileadmin/user_upload/Pflege/Koordinierungsperson/faq_sonderleistung_150c.pdf

25. Oktober 2022

Sachsen-Anhalt verlängert 18. Eindämmungsverordnung

Sachsen-Anhalt verlängert 18. Eindämmungsverordnung

Sachsen-Anhalt verlängert seine geltenden Regelungen bis zum 26. November 2022.

Damit bleibt es in Sachsen-Anhalt bei den bekannten Regelungen. Eine Maskenpflicht für Innenräume besteht daher nicht.

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14. Oktober 2022

Unterlagen zu Sonderleistungen Beschäftigte mit Koordinierungsaufgaben in voll- und teilstationären Einrichtungen veröffentlicht

Unterlagen zu Sonderleistungen Beschäftigte mit Koordinierungsaufgaben in voll- und teilstationären Einrichtungen veröffentlicht

Informationen und Formulare zu den Sonderleistungen nach § 150c SGB XI für Beschäftigte mit Koordinierungsaufgaben veröffentlicht.

Die Beantragung hat bis zum 31.10.2022 zu erfolgen!

Link zu den Unterlagen:   Sonderleistungen für Beschäftigte mit Koordinierungsaufgaben: AOK Gesundheitspartner

13. Oktober 2022

1000 kostenlose FFP2-Masken für jede Pflegeeinrichtung

1000 kostenlose FFP2-Masken für jede Pflegeeinrichtung

Jede Pflegeeinrichtung (stationär, teilstationär und ambulant) erhält unentgeltlich mindestens ein Paket mit 1.000 CE-zertifizierten FFP2 Masken aus deutscher Produktion zur Verwendung durch Pflegebedürftige und Mitarbeitende.

Fragen und Antworten zum dritten Masken-Hilfspaket für Pflegeeinrichtungen

 

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28. September 2022

18. Eindämmungsverordnung beschlossen

18. Eindämmungsverordnung beschlossen

Ab 1. Oktober 2022 gilt in Sachsen-Anhalt eine neue Eindämmungsverordnung. Auf der Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes (IfSG) werden damit bundesweite und landesweite Schutzmaßnahmen umgesetzt.

Durch die Novellierung des IfSG hat der Bund einige Schutzmaßnahmen teilweise bereits selbst durch Bundesgesetz geregelt. Danach besteht eine Verpflichtung zur Testung in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten. Besucherinnen und Besucher haben sich dabei täglich vor Betreten der Einrichtung zu testen. Für Beschäftigte in diesen Einrichtungen ist eine dreimalige Testung pro Kalenderwoche vorgeschrieben.

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14. September 2022

Sachsen-Anhalt verlängert Eindämmungsverordnung

Sachsen-Anhalt verlängert Eindämmungsverordnung

Die Regelungen der aktuell geltenden 17. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt bleiben vorerst weiter bestehen. Das Kabinett hat am Dienstag in Magdeburg zunächst die Verlängerung der Verordnung bis zum 23. September 2022 beschlossen. Erst nach Verkündung des novellierten Infektionsschutzgesetzes mit der Verlängerung der Befugnisse der Länder kann die Eindämmungsverordnung noch einmal bis zum 30. September verlängert werden.

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