neue Coronavirus-Testverordnung
Seit dem 25.11.2022 gilt die neue Coronavirus-Testverordnung.
Selbstbeschaffte Test können bis einschließlich 28.02.2023 refinanziert werden. Dazu nutzen sie wieder die Formulare auf der GKV-Seite. Stand heute, liegen diese in der aktualisierten Form bisher noch nicht vor. Prüfen Sie daher vor Nutzung die Aktualität.
Für die Beschaffung gibt es ab dem 01.12.2022 2,00 € pro Test, anstatt der bisherigen 2,50€.
In den stationären Einrichtungen dürfen je behandelter, betreuter, gepflegter oder untergebrachter Person bis zu 35 Schnelltest pro Monat beschafft werden. Bei ambulanten Diensten ist dies auf 20Tests beschränkt.
Sollten sie in Ihrer Einrichtung Besucher selbst testen, d.h. Durchführung durch Dritte erhalten Sie pro durchgeführten Test ab dem 01.12.2022 6,00€ statt der bisherigen 7,00€. Sollten sich Besucher selbst unter Ihrer Aufsicht testen, d.h. sie überwachen diesen Test, erhalten sie pro überwachter Antigen-Testung 4,00€ statt der bisher 5,00€.
Sie finden diese unter dem Link: BAnz AT 24.11.2022 V2.pdf (bundesanzeiger.de)