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25. Oktober 2022

Sachsen-Anhalt verlängert 18. Eindämmungsverordnung

Sachsen-Anhalt verlängert 18. Eindämmungsverordnung

Sachsen-Anhalt verlängert seine geltenden Regelungen bis zum 26. November 2022.

Damit bleibt es in Sachsen-Anhalt bei den bekannten Regelungen. Eine Maskenpflicht für Innenräume besteht daher nicht.

  • Medizinscher Mund-Nasen-Schutz im ÖPNV
  • weiterhin bundesweit geltende Verpflichtung zur Testung in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten
  • in diesen Einrichtungen sowie im Personenfernverkehr und beispielsweise in Arztpraxen eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske

In der Begründung ist mit Blick auf Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser zudem klargestellt worden, dass eine FFP2-Maske oder vergleichbare Maske nur dort zu tragen ist, wo es zu vielen Kontakten mit externen Personen kommt, beispielsweise in einem Bistro in einem Krankenhaus, Wartezonen oder Aufzügen. In Räumlichkeiten, die nicht für jedermann zugänglich sind und grundsätzlich nur von Bewohnerinnen und Bewohnern genutzt werden wie Patienten- bzw. Bewohnerzimmern, Therapiezimmern, Gemeinschafts- und Aufenthaltsräumen besteht keine Pflicht zum Maskentragen.

Link zur Verordnung:

https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Geteilte_Ordner/Corona_Verordnungen/18.EinDVO_Lesefassung_25.10.22.pdf

Link zur Pressemitteilung:

https://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/tx_tsarssinclude/staatskanzlei_25_10_2022_pressemitteilung_sachsen-anhalt-verlaengert-18-eindaemmungsverordnung.pdf

Quelle: Corona-Informationsportal des Landes Sachsen-Anhalt