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17. August 2022

Sachsen-Anhalt verlängert Eindämmungsverordnung

Sachsen-Anhalt verlängert seine geltende 17. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung bis zum 17. September 2022.

Damit bleiben die bestehenden Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen insbesondere in medizinischen und pflegerischen Bereichen bestehen.

Im öffentlichen Personennahverkehr gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Einrichtungsbetreibern, Veranstaltern sowie Ladeninhabern bleibt es im Rahmen ihres Hausrechts weiterhin möglich, zusätzliche Schutzvorkehrungen wie zum Beispiel Masken- oder Testpflichten zu treffen.

Angesichts der Infektionszahlen gilt weiterhin der Appell, auf Hygienemaßnahmen und Mindestabstände zu achten sowie insbesondere in geschlossenen Räumen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Quelle: Corona-Informationsportal des Landes Sachsen-Anhalt

 

Link zur Verordnung:

https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Geteilte_Ordner/Corona_Verordnungen/Dokumente/Verlaengerung_17EinDVO_bis_17.9..pdf

Link zur Pressemitteilung:

https://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/tx_tsarssinclude/staatskanzlei_16_08_2022_pressemitteilung_sachsen-anhalt-verlaengert-eindaemmungsverordnung.pdf