22. Juli 2022
Sachsen-Anhalt verlängert die 17. Eindämmungsverordnung bis zum 20. August 2022
Sachsen-Anhalt verlängert die 17. Eindämmungsverordnung bis zum 20.08.2022
Die Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen in medizinischen und pflegerischen Bereichen bleiben unverändert. Im ÖPNV gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer Maske.
Ladeninhaber und Veranstalter können im Rahmen ihres Hausrechts weiterhin Schutzmaßnahmen wie Masken oder Tests vorschreiben.
Pressemitteilung der Staatskanzlei:
Link zur Verordnung: