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25. Mai 2022

Sachsen-Anhalt verlängert Eindämmungsverordnung

Sachsen-Anhalt verlängert Eindämmungsverordnung

Sachsen-Anhalt verlängert seine geltende 17. Eindämmungsverordnung bis zum 25. Juni 2022.

Damit bleiben die bestehenden Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen insbesondere in medizinischen und pflegerischen Bereichen bestehen.

Die Eindämmungsverordnung sieht keine Testpflicht mehr für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Kindertageseinrichtungen/-pflegestellen vor.

Kontaktpersonen - Kindern und Betreuungspersonen – werden bei Infektionsfällen weiterhin kostenlose Tests angeboten.

Einrichtungsbetreibern, Veranstaltern sowie Ladeninhabern bleibt es im Rahmen ihres Hausrechts weiterhin möglich, zusätzliche Schutzvorkehrungen wie zum Beispiel Masken- oder Testpflichten zu treffen.

Quelle: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

https://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/tx_tsarssinclude/staatskanzlei_24_05_2022_pressemitteilung_sachsen-anhalt-verlaengert-eindaemmungsverordnung.pdf