Pflegerettungsschirm bis 30. Juni 2022 verlängert
Pflegerettungsschirm bis 30.06.2022 verlängert
Folgende Regelungen gelten bis einschließlich 30.06.2022 weiter fort:
§ 147 SGB XI: Begutachtungen zum Pflegegrad können weiterhin auch ohne Hausbesuch erfolgen
§ 148 SGB XI: Beratungsbesuche nach § 37.3 können weiterhin telefonisch, digital oder per Videokonferenz erfolgen, wenn die oder der Pflegebedürftige es wünscht
§ 150 Abs. 1 bis 5b: die Leistungen des Schutzschirms werden verlängert.
§ 150 Abs. 5 d: die zusätzlichen freien Tage im Rahmen des Pflegezeitgesetzes zur kurzzeitigen Arbeitsverhinderung werden verlängert
§ 150 Abs. 6: regelt unter anderem das die außerordentlichen Aufwendungen sowie Mindereinnahmen im Rahmen der Leistungserbringung, die nicht anderweitig finanziert werden, weiterhin auf Antrag erstattet werden
Diese Verordnung tritt am 1. April 2022 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2022 außer Kraft.
Wir gehen davon aus das die entsprechenden Anträge und Formulare rechtzeitig durch den GKV-Spitzenverband veröffentlicht werden.