16. Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt beschlossen
16. Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt beschlossen
Neue Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt beschlossen – Regeln treten am 04. März 2022 in Kraft
Die Änderungen beziehen sich vorrangig auf das öffentliche Leben. Änderungen für Pflegeeinrichtungen sind folgendermaßen beschrieben.
Die Regelungen für die stationären Einrichtungen finden sich nunmehr im § 15 der 16. SARS-CoV-2-EindV. In § 15 Abs. 3 n.F. wurde der Satz 5 gestrichen, d.h. die stationären Einrichtungen müssen nun keinen Anwesenheitsnachweis mehr für Besucher führen.
Die neue Verordnung regelt die Aufhebung des verpflichtenden 2-G-Zugangsmodells in der Gastronomie sowie in Beherbergungsbetrieben. Dort gilt dann das 3-G-Zugangsmodell: Das heißt, der Zutritt ist für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test möglich.
Bei „überregionalen Großveranstaltungen“ in geschlossenen Räumen ist künftig maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 6.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 25.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Es gilt das 2-G-Plus-Zugangsmodell.
Diskotheken und Clubs („Tanzlustbarkeiten“) dürfen für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (verpflichtendes 2-G-Plus-Zugangsmodell) öffnen. Statt 2-G gilt im organisierten Sportbetrieb künftig das verpflichtende 3-G-Zugangsmodell. Zu den Änderungen gehört auch die Streichung der verpflichtenden Kontaktnachverfolgung, also die Erfassung von Kontaktdaten in schriftlicher oder digitaler Form. Im Schulbetrieb wird ab 7. März – wie bereits vom Bildungsministerium angekündigt - die Maskenpflicht während des Unterrichts entfallen.
Die 16. Eindämmungsverordnung tritt mit Ablauf des 19. März 2022 außer Kraft. Dann laufen die Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie des Bundes-Infektionsschutzgesetzes aus. Derzeit arbeitet der Bund an einer Novellierung des Gesetzes.
Pressemitteilung als PDF: https://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/tx_tsarssinclude/staatskanzlei_01_03_2022_pressemitteilung_neue-eindaemmungsverordnung-fuer-sachsen-anhalt-beschlossen.pdf
Quelle: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle