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23. Februar 2022

Das Land Sachsen-Anhalt hat seine 15. Eindämmungsverordnung zum sechsten Mal angepasst

Das Land Sachsen-Anhalt hat seine 15. Eindämmungsverordnung zum sechsten Mal angepasst

Die Änderungen betreffen zum großen Teil den Einzelhandel, Gastronomie etc.

Für den für uns relevanten Bereich gilt:

-        Tagespflegen bleiben unter allgemeinen Hygieneauflagen geöffnet 

-        Die Besuchsregelungen für Pflegeeinrichtungen bleiben bestehen

-      gleichzeitiger Besuch von bis zu 10 Personen

-      Zutritt haben Personen (außer den Bewohnern oder versorgten Patienten) nur, wenn:

-               asymptomatisch

-               ab 6. Jahren muss getestet sein

-               Testung darf max. 24 Stunden (PoC) bzw. 48 Stunden (PCR) zurückliegen,

-               Testung vor Ort unter Aufsicht bzw. durch geschultes Personal oder beim Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 Coronavirus-Testverordnung (Testzentrum, Arzt, Apotheke etc.),

-               Selbsttests zu Hause nur für geimpftes oder genesenes Personal.

-        Das Tragen eines von der Einrichtung für Besucher zu stellenden medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist auf Gemeinschaftsflächen im Innenbereich vorgeschrieben

Zur Testung von Beschäftigten verweist die Landesverordnung auf das Infektionsschutzgesetz § 28 b:

-        vollständig geimpft oder genesen: 2-mal je Kalenderwoche testen

-        keine Impfung/Genesung: tägliche Testung vor Dienstbeginn

Voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sind weiterhin verpflichtet, dem Gesundheitsamt monatliche Angaben über durchgeführte Testungen und den Impfstatus in anonymisierter Form zu übermitteln. Ambulante Pflegedienste müssen diese Angaben nur nach Aufforderung übersenden.

Ausnahmen können durch Landkreise und kreisfreie Städte erlassen werden, beachten Sie bitte die regionalen Informationen dazu.

Link zu Änderungsverordnung

https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Geteilte_Ordner/Corona_Verordnungen/Dokumente/Gesamtfassung_der_geaend._15._EindV_17.2.pdf

Link zum Coronavirus Informationsportal des Landes Sachsen-Anhalt

https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/