aktuelle Version Coronavirus-Testverordnung (TestV)
Coronavirus-Testverordnung (TestV)
Die aktuelle Coronavirus-Testverordnung (TestV) trat nach Verkündung zum 13.11.2021 in Kraft.
Für sie als Pflegeeinrichtungen gelten die bisherigen Regeln zum Kauf, Anwendung und zur Abrechnung der Tests fort.
Die wichtigste Änderung ist die Verlängerung der Regelungen bis zum 31.03.2022 (statt vorher bis 31.12.2021).
Zusätzlich wurden die kostenfreien Bürgertestungen wieder eingeführt. Die Bürgertests sollen mit PoC-Antigen-Tests durch Dritte durchgeführt werden und erfordern die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises.
Link zur Coronavirus-Testverordnung
BAnz_AT_12.11.2021_V1.pdf (bundesgesundheitsministerium.de)
Die nunmehr aktuelle Fassung der Impfverordnung finden sie hier: BAnz AT 15.11.2021 V1.pdf (bundesanzeiger.de)