14. September 2021
5. Änderung der 14. SARS- COV- 2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen- Anhalt
Am 14.09.2021 wurde die 5. Änderungsverordnung der 14. SARS-COV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen- Anhalt verkündet und gilt bis Ablauf des 07.10.2021.
Für unsere Branche ergeben Sie keine unmittelbaren Änderungen.
Sie finden die gültige Lesefassung unter folgendem Link: