03. August 2021
Dritte Änderung der 14. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Dritte Änderung der 14. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt verlängert die aktuelle Corona-Verordnung bis zum 26. August.
Damit gelten die bekannten Hygiene- und Abstandsregelungen, zum Tragen eines Mund-Nasen- Schutzes sowie zu den Testvoraussetzungen fort.
Mit der Verlängerung über den 5. August hinaus sind wenige Anpassungen vorgenommen worden.
Für Pflegeheime gibt es weitere Lockerungen:
- Die Kontaktempfehlung in den Einrichtungen entspricht nun der allgemeinen Kontaktempfehlung
- Die Maskenpflicht für Besucher gilt nur noch auf den Gängen und nicht mehr auf Gemeinschaftsräumen am Sitzplatz
Link zur Verordnung:
Link zur Pressemitteilung: