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13. April 2021

Corona update Erstattung Mindereinnahmen Mehrausgaben zu Kostenerstattungs-Festlegungen nach § 150 Abs. 3 SGB XI

Corona update Erstattung Mindereinnahmen Mehrausgaben zu Kostenerstattungs-Festlegungen nach § 150 Abs. 3 SGB XI

Die Festlegungen wurden ergänzt, geändert, konkretisiert…..

Die Änderungen beziehen sich auf wesentlichen auf:

-        die Verpflichtung zur Wirtschaftlichkeit wird deutlich gemacht.

-        die Pflegekassen führen bei mindestens jeder zehnten Pflegeeinrichtung, das nachgelagerte Nachweisverfahren durch

-        für die Auswahl können geeignete Methoden wie statistische Analyseverfahren, Zufallsstichproben oder Prüfungen aus der Antragsbearbeitung genutzt werden

-        es kann ein antragsbezogenes oder nachgelagertes Nachweisverfahren durchgeführt werden

-        zum Nachweisverfahren wurde nun eine Anlage veröffentlicht

-        unter anderem gelten folgende Grundsätze

-        antragsbezogen

-        nach Aufforderung der zuständigen Pflegekasse die geforderten Nachweise innerhalb von 14 Kalendertagen vorzulegen

-        bei plausibler Nichteinhaltung der Frist ggf. Einzelfallentscheidung

-        nachgelagert

-        startet für Auszahlungen aus 2020 ab dem 1. April 2021

-        für Auszahlungen aus 2021 ab dem vierten Monat nach Ablauf des Erstattungsanspruchs

-        nach Aufforderung der zuständigen Pflegekasse die geforderten Nachweise innerhalb von 30 Kalendertagen vorzulegen

-        bei plausibler Nichteinhaltung der Frist ggf. Einzelfallentscheidung

Umfang und Form der Nachweise im nachgelagerten Verfahren

-        für alle geltend gemachte Mehraufwendungen oder Mindereinnahmen können Nachweise verlangt werden

-        eine Kostenaufstellung für Personalmehraufwendungen sind den betreffenden Monat vorzulegen, diese Auflistung muss folgendes enthalten:

-      angeordnete und erbrachte Mehrarbeitsstunden

-      Neueinstellungen

-      Stellenaufstockungen

-      Arbeitnehmerüberlassungen

-      Fremddienstleistungen

-      sonstige Personalmehraufwendungen

-      das Pflege- und Betreuungspersonal und das sonstige Personal sind gemäß den jeweils geltend gemachten Mehraufwendungen separat darzustellen

-      weitere Angaben können verlangt werden (Qualifikation, Dienstplan etc.)

-      Hintergrund: soll sich von den über die Pflegesatzvereinbarung finanzierten Personalaufwendungen abgrenzen können.

-        Sachmittelaufwendungen

-        detaillierte Kostenaufstellung sollen mittels Rechnungen oder Zahlungsnachweisen plausibel gemacht werden

-        zur Darlegung von Mehraufwendungen können insbesondere für übliche Verbrauchsmittel, Vergleichsrechnungen aus dem Geschäftsjahr 2019 angefordert werden

-        gilt nicht für pandemiebedingte Aufwendungen, die erstmals ab 2020 entstanden sind und für die keine Vergleichsrechnungen aus den vergangenen Jahren vorliegen

-        Mindereinnahmen

-        Angaben zu den Einnahmen und Minderausgaben im Vergleich zum Referenzmonat

-        Darzulegen ist, woraus sich Erstattungsbetrag für die Mindereinnahmen für den betreffenden Monat ergibt

-        zur Plausibilisierung können auch Belegungsstatistiken der betreffenden Monate sowie Nachweise über die sog. eingesparten Aufwendungen einschließlich von Ablehnungsbescheiden angefordert werden. (Einzelfall)

-        die Kostenaufstellungen und angeforderten Nachweise sind für jeden von der Pflegekasse bzw. dem Landesverband bestimmten Monat, für den die entsprechenden Mehraufwendungen oder Mindereinnahmen geltend gemacht wurden, strukturiert und in chronologischer Reihenfolge unter Verwendung der Excel-Datei einzureichen.

Rückerstattung im nachgelagerten Verfahren

-        Beim Vorliegen einer festgestellten Überzahlung muss die Pflegeeinrichtung den zu viel erhaltenen Erstattungsbetrag zurückzahlen

-        Bei Vorliegen einer festgestellten Unterzahlung zahlt die Pflegekasse den zu wenig gezahlten Erstattungsbetrag unaufgefordert an die Pflegeeinrichtung

Hier finden Sie die aktuellen Festlegungen:

2021_04_01_Anpassung_Festlegungen_150_Abs3_SGB_XI_nach_Zustimmung.pdf

Hier finden Sie die Anlage zu den Festlegungen:

2021_04_01_Anlage_Festlegungen_150_Abs3_SGB_XI_Nachweisverfahren_nach_Zustimmung.pdf

Hier finden Sie das Formular (Excel Datei):

2021_04_01_Nachweisverfahren_Anlage_FL_150_Abs3_SGB_XI_Formular.xlsx

Die FAQs haben sich seit dem 24.02.2021 zu heute nicht geändert.