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09. März 2021

Corona Update - Erstattung Mindereinnahmen / Mehrausgaben für das Jahr 2020 bis 31. März einreichen

Corona Update - Erstattung Mindereinnahmen / Mehrausgaben für das Jahr 2020 bis 31. März einreichen

Liebe Mitglieder,

vorsorglich machen wir heute darauf aufmerksam, dass nach aktuell geltendem Recht die Kostenerstattungen für den Zeitraum März bis Dezember 2020 noch bis 31.03.2021 einzureichen sind.

Nachforderungen können also bis zum 31. März 2021 geltend gemacht werden.

Die Festlegungen dazu finden hier:

https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/richtlinien__vereinbarungen__formulare/2021_01_15_Pflege_Corona_Festlegungen_150Abs3_SGBXI.pdf

Das Antragsformular finden Sie hier:

https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/richtlinien__vereinbarungen__formulare/2021_02_24_Pflege_Corona_Anlage_FL_150Abs3_SGBXI_Musterformular.xlsx