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08. März 2021

10. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt

10. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Mit der am 07.03.2021 veröffentlichten 10. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt setzt das Land die Absprachen mit der Bundeskanzlerin für unser Bundesland um. Hier geht es in vor allem um die sogenannten Öffnungsstrategien.

Für unser Handlungsfeld Pflege haben sich keine Änderungen ergeben.

Nachzulesen ist die Verordnung unter folgendem Link:

https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Geteilte_Ordner/Corona_Verordnungen/Dokumente/Zehnte_SARS_CoV_2_EindaemmungsVO_Notverkuendung.pdf