Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen
Das Referat Heimaufsicht hat per E-Mail am heutigen Tage darüber informiert, dass die Empfehlungen zu Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen aktualisiert wurden. Sie wurden bereits direkt von der Heimaufsicht angeschrieben und wir veröffentlichen die Information an dieser Stelle für unsere lückenlose Corona Informationsplattform an dieser Stelle.
„Sehr geehrte Damen und Herren,
das RKI hat seine Empfehlungen zu Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen am 11.02.2021 aktualisiert. Die neue Fassung der Empfehlungen finden Sie hier:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Pflege/Dokumente.html .
Auf die nachfolgenden Ausführungen zu den Impfungen möchte ich Sie besonderes hinweisen (S. 31):
„Zu beachten ist, dass, auch wenn eine vollständige Impfung (1. u. 2. Impfung) von Bewohner*innen/Betreuten und Personal der Einrichtungen erfolgt ist, die Infektionsschutzempfehlungen weiterhin unverändert umgesetzt werden sollen. Hierzu gehören insbesondere: Abstand halten, Mund-Nasen-Schutz/FFP2-Masken bzw. weitere Schutzausrüstung, Desinfektion, Lüften, und regelmäßiges Testen. Die gegenwärtigen Besuchskonzepte sollten ebenfalls weiterhin Bestand haben.
Für dieses Vorgehen gibt es mehrere Gründe:
1. In vielen Einrichtungen sind nicht alle Bewohnerinnen und Bewohner geimpft.
2. Auch ist nicht immer das gesamte Personal geimpft (der Anteil des geimpften Personals ist meist geringer als der Anteil geimpfter Bewohnerinnen und Bewohner).
3. Die meisten Besucherinnen und Besucher sind noch nicht geimpft.
4. Bisher ist unklar, ob geimpfte Personen das Virus weitergeben können.
5. Obwohl Studien zu den derzeit eingesetzten mRNA-Impfstoffen stark darauf hindeuten, dass der Impfschutz auch bei alten Menschen mit Vorerkrankungen gegen den Virustyp, der seit fast 12 Monaten in Deutschland anzutreffen ist („Wildtyp SARS-CoV-2“), sehr gut ist (> 90% Wirksamkeit), ist dies noch nicht sicher nachgewiesen.
6. Es gibt verschiedene neue Virusvarianten (B1.1.7 v.a. aus England, B 1.351 v.a. aus Südafrika, P.1 v.a. aus Brasilien), für die noch nicht bekannt ist, ob die Impfung mit der gleichen Stärke einen Schutz bietet.“
Die RKI-Empfehlungen sind gemäß § 1 Abs. 1 der 9. SARS-CoV-2-EindV in den Einrichtungen zu beachten. Ich bitte um Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
U. Richardt
Ute Richardt
Referat Heimaufsicht
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Maxim-Gorki-Str. 7
06114 Halle (Saale) „