Einsatz von freiberuflichen Pflegekräften | Aktualisierung FAQs Rettungsschirm
Die Landesverbände der Pflegekassen informieren wie folgt:
In der jüngeren Vergangenheit sind bundesweit aber auch in Sachsen-Anhalt Situationen entstanden, in denen vereinzelt Vermittler von freiberuflichen Pflegekräften (bzw. freiberufliche Pflegekräfte selbst) angesichts der pandemiebedingten Notlage von Pflegeeinrichtungen Angebote für die Vermittlung und den Einsatz von Pflegekräften unterbreiteten, die ein Vielfaches, teilweise wucherähnlich über den allgemein marktüblichen Preisen lagen. Dabei wurde damit geworben, dass die entstehenden Kosten in voller Höhe über den Pflegerettungsschirm finanzierbar seien.
Hier finden Sie zu Ihrer Kenntnis die Hinweise des Bundesgesundheitsministeriums zur Thematik.
Aktualisierung der Fragen und Antworten zum Rettungsschirm
Die Aktualisierung der Fragen und Antworten (FAQ) zur Umsetzung der Kostenerstattungs-Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 150 Absatz 3 SGB XI zum Ausgleich der SARS-CoV-2 bedingten finanziellen Belastungen der Pflegeeinrichtungen wurde veröffentlicht.
Die Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung beziehen sich auf die Coronabedingte Mehraufwendungen von FFP2-Masken für Personal (Frage 28), die Refinanzierung von Bundeswehrkräften (Frage 43), Mehrausgaben bei Sachkosten (Frage 44) und neue bzgl. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beschaffung und Durchführung von PoC-Antigen-Tests (Fragen 45 und 46)
Die aktualisierte Fassung vom 01.02.2021 der FAQ finden sie unter folgendem Link: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/richtlinien__vereinbarungen__formulare/2021_02_01_Pflege_Corona_FAQ_Rettungsschirm_6.0.pdf