Vierte Änderung der 9. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Vierte Änderung der 9. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt bleibt auf Beschluss der Landesregierung bis zum 10. März im Lockdown. Sachsen-Anhalt setzt damit die Vereinbarungen zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder vom 10. Februar um.
Relevant für unsere Branche und neu aufgenommen wurde, das Einrichtungen nicht nur PoC-Antigen-Tests vorzuhalten und durchzuführen haben, sondern auch das Ergebnis auf Verlangen des Besuchers schriftlich zu bestätigen haben. Des Weiteren sind bei Besuchern nunmehr auch PoC-Antigen-Test-Ergebnisse ausreichend, die nicht älter als 48 Stunden sind.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 10. März 2021 außer Kraft.
Vollständige Lesefassung
Die gute Nachricht aus dieser Verordnung: Friseure dürfen ab dem 01. März 2021 unter Auflagen öffnen.