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12. Februar 2021

Vierte Änderung der 9. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Vierte Änderung der 9. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt bleibt auf Beschluss der Landesregierung bis zum 10. März im Lockdown. Sachsen-Anhalt setzt damit die Vereinbarungen zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder vom 10. Februar um.

Relevant für unsere Branche und neu aufgenommen wurde, das Einrichtungen nicht nur PoC-Antigen-Tests vorzuhalten und durchzuführen haben, sondern auch das Ergebnis auf Verlangen des Besuchers schriftlich zu bestätigen haben. Des Weiteren sind bei Besuchern nunmehr auch PoC-Antigen-Test-Ergebnisse ausreichend, die nicht älter als 48 Stunden sind.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 10. März 2021 außer Kraft.

Vollständige Lesefassung

https://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Geteilte_Ordner/Corona_Verordnungen/Dokumente/2021-02-12_final_4AEVOzur9EindV_Lesefassung.pdf

Die gute Nachricht aus dieser Verordnung: Friseure dürfen ab dem 01. März 2021 unter Auflagen öffnen.