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05. Januar 2021

Anmeldungen für Corona-Schutzimpfungen in Impfzentren starten

Anmeldungen für Corona-Schutzimpfungen in Impfzentren starten

Magdeburg. Nach dem Start der Corona-Schutzimpfungen in Alten- und Pflegeheimen werden nun die Impfzentren in Sachsen-Anhalt schrittweise hochgefahren. Impfberechtigte Sachsen-Anhalter können sich jetzt für einen Termin zur Corona-Schutzimpfung anmelden. Die Impfung ist freiwillig und kostenlos. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne sagte in Magdeburg: „Die Impfungen bieten die Chance, sich wirksam vor einer Covid-19-Erkrankung zu schützen und sind ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie.“ Alle Impfzentren seien gut vorbereitet und aufgestellt. Die Ministerin fügte hinzu: “ Wenn auch anfangs noch nicht für alle Menschen, die sich auch impfen lassen möchten, Termine zur Verfügung stehen, bitte ich noch um etwas Geduld. Es wird mit Hochdruck daran gearbeitet, die Kapazitäten auszubauen.“ Begrenzendes Element ist derzeit der Impfstoff. Sachsen-Anhalt rechnet bis Mitte Februar mit 175.000 Dosen Biontech-Impfstoff. Zudem richten sich Hoffnungen auf eine schnelle Zulassung eines zweiten Impfstoffs noch in dieser Woche.

-         Ab wann wird in den Impfzentren geimpft?

Die 14 Impfzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Sachsen-Anhalt sind einsatzbereit und werden nach und nach hochgefahren. Ab 11. Januar kann in den ersten Impfzentren mit den Impfungen begonnen werden. Nicht alle Impfzentren sind zeitgleich am Start. Erste Landkreise beginnen am 11. Januar mit den Impfungen in den Impfzentren, in den Tagen danach folgen dann sukzessive weitere Landkreise. Eine Impfung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

-         Wie bekommen Impfberechtigte einen Termin?

Terminvereinbarungen sind unter der Rufnummer 116117 möglich. Zudem können Termine online über die Internetseite www.impfterminservice.de gebucht werden.  Die Impfzentren melden abhängig von der vorhandenen Impfstoffmenge freie Termine. Vorrangig sollte ein Termin für das Impfzentrum des Landkreiseses/ der kreisfreien Stadt am Wohnort vereinbart werden.

-         Welche Personen zählen zu den Impfberechtigten?

Das Bundesgesundheitsministerium musste eine Priorisierung vornehmen, weil zunächst noch nicht ausreichend Impfstoff für alle Menschen, die sich impfen lassen wollen, zur Verfügung steht. Höchste Priorität haben Menschen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind, Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten, Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten, Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen, vor allem in der Onkologie und Transplantationsmedizin.

-         Wie wird die Impfberechtigung geprüft?

Bei der Terminvergabe wird die Impfberechtigung abgefragt und ein Code ausgegeben. Im Impfzentrum wird die Impfberechtigung nochmals überprüft. Ihr Alter weisen Sie mit Ihrem Personalausweis nach, den Sie im Impfzentrum vorlegen müssen. Wenn Sie in einer Einrichtung der ambulanten oder stationären Altenpflege arbeiten, in der Notfallrettung oder einer anderen medizinischen Einrichtung, deren Pflegepersonal zur priorisierten Gruppe gehört, dann müssen Sie eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers zum Impftermin vorweisen. Ohne Nachweis Ihrer Impfberechtigung kann leider keine Impfung erfolgen. Zudem sollten Sie, auch als Privatversicherter, die Chipkarte Ihrer Krankenversicherung mitbringen. Dies erleichtert dem Impfzentrum das Erfassen der Daten und dient nicht der Abrechnung. Bitte bringen Sie zum Termin auch Ihren Impfausweis mit.

-         Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Gemäß der Verfügbarkeit des Impfstoffs werden die Termine vergeben. Für einen umfassenden Schutz sind bei den aktuell verwendeten Impfstoffen zwei Impfungen notwendig. Beide Termine werden zusammen vergeben. Wenn Sie einen gebuchten Termin doch nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte rechtzeitig ab.

-         Wie werden Pflegebedürftige, die zu Hause betreut werden, und älter als 80 Jahre sind, geimpft?

Soweit es möglich ist, sollte ein Termin in einem Impfzentrum wahrgenommen werden. Die Begleitung durch einen Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer ist möglich. Die mobilen Impfteams sind derzeit in Pflegeeinrichtungen unterwegs. Diese Impfungen laufen parallel weiter. In einigen Landkreisen gibt es aktuell Überlegungen in der Fläche auch Schulen oder Dorfgemeinschaftshäuser als Anlaufstelle für die Älteren anzubieten. Dort sollen die mobilen Teams dann Impfungen vornehmen.

-         Wie lange dauert der Termin im Impfzentrum?

Sie müssen zum vereinbarten Termin im Impfzentrum sein. Für den Termin, Kontrolle der Nachweise, Beratung, Impfung und Nachbeobachtung sollte zunächst etwa eine Stunde eingeplant werden.

 

Quelle: Pressemitteilung Nr. 007/21 des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt, Referat Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Internet

Magdeburg, 05.Januar 2021