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21. Dezember 2020

Informationen zu den Schutzimpfungen

Aufklärung zur Schutzimpfung
- Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen Covid-19 (mit mRNA-Imfpstoff)
- Hinweise zur Impfaufklärung
- Anamnese/Einwilligung

Impfzentren in Sachsen-Anhalt
https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/coronavirus-impfen/

In allen Landkreisen und Kreisfreien Städten in Sachsen-Anhalt sind Impfzentren arbeitsbereit. Terminbuchungen sind derzeit allerdings noch nicht möglich. Sachsen-Anhalt erwartet den ersten Impfstoff in Kürze. Zuerst werden Impfdosen in Altenheimen verabreicht.


Übersicht Impfzentren in Sachsen-Anhalt

Impfzentrum Landkreis Mansfeld-Südharz Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 35 (Mammuthalle), 06525 Sangerhausen
Impfzentrum Landkreis Harz August-Bebel-Ring 13, 06484 Quedlinburg
Impfzentrum Landkreis Wittenberg Mittelfeld 50, 06886 Lutherstadt Wittenberg
Impfzentrum Altmarkkreis Salzwedel Philipp-Müller-Str. 18, 39638 Gardelegen
Impfzentrum Dessau-Roßlau Robert-Bosch-Str. 54 (Anhalt-Arena), 06874 Dessau-Roßlau
Impfzentrum Landkreis Anhalt-Bitterfeld Hauptstr. 1, Bitterfeld-Wolfen
Impfzentrum Landkreis Börde Waldring 113 B/C, 39340 Haldensleben
Impfzentrum Burgenlandkreis Ortsteil Zorbau, Patterken 9, 06686 Lützen
Impfzentrum Landkreis Stendal Osterburger Str. 83/84, 39576 Hansestadt Stendal
Impfzentrum Landkreis Saalekreis Mehrzweckhalle Rischmühleninsel, Rischmühle 3, 06217 Merseburg
Impfzentrum Landkreis Salzlandkreis Ameos Klinikum Staßfurt, Bodestr. 11, 39418 Staßfurt
Impfzentrum Landkreis Jerichower Land Stadthalle Burg, Platz des Friedens 1, 39288 Burg
Impfzentrum Stadt Halle (Saale) Campus Martin-Luther-Universität, Magdeburger Str. 22, 06112 Halle (Saale)
Impfzentrum Landeshauptstadt Magdeburg Messehalle 3, Elbauenpark, Tessenowstr. 9a, 39114 Magdeburg

Impfstrategie des Landes Sachsen-Anhalt: https://ms.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/MS/Presse_Corona/01_PM_Corona_ab_Juli/Impfstrategie_LSA_01.12.2020.pdf

Fragen und Antworten zur Corona-​Schutzimpfung in Sachsen-Anhalt: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/coronavirus-impfen/faq-schutzimpfungen/

BMG stellt Impfverordnung vor: Reihenfolge für Impfungen festgelegt
18.12.2020 - Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat heute eine Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 unterzeichnet. Sie legt unter anderem fest, wer zuerst geimpft werden soll. Begonnen wird mit der Impfung in Alten- und Pflegeheimen.
Anspruchsberechtigt seien generell alle, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben oder sich hier längerfristig oder regelmäßig aufhalten oder auch in bestimmten Gesundheits- oder Pflegeeinrichtungen arbeiten, aber nicht hier wohnen, führte Spahn bei einer Pressekonferenz anlässlich der Unterzeichnung der Corona-Impfverordnung aus. Da zu Beginn jedoch nicht genug Impfstoff zur Verfügung stehe, um allen Anspruchsberechtigten gleichzeitig ein Impfangebot zu machen, müsse priorisiert werden.

Bewohner und Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen und über 80-Jährige
So solle zunächst denjenigen ein Schutz angeboten werden, die ihn besonders benötigten: So unter anderem Bewohner und Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen und über 80-Jährige. Um dieses Ziel zu erreichen, brauche man mindestens ein bis zwei Monate, sagte Spahn. Erst danach könne man das Angebot Zug um Zug zu verbreitern.

Zulassung für Impfstoff noch vor Weihnachten erwartet
Mit einer Zulassung in Deutschland für einen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 und die dadurch ausgelöste Erkrankung COVID-19 wird noch vor Weihnachten gerechnet. Begonnen werden soll mit den Impfungen dann voraussichtlich am 27. Dezember.
Die Teilnahme an der Impfung ist freiwillig. Bis Ende Januar werden laut Bundesgesundheitsministerium deutschlandweit 3 bis 4 Millionen Impfdosen zur Verfügung stehen. Alle Lieferungen werden nach ihrem Bevölkerungsanteil an die Bundesländer verteilt. Für das gesamte erste Quartal wird mit 11 bis 13 Millionen Impfdosen gerechnet.
Der Bund besorgt den Impfstoff und verteilt ihn an die von den Bundesländern eingerichteten Anlieferungsstellen. Die Länder übernehmen die Verteilung in den Impfzentren und organisieren gemeinsam mit den Städten und Gemeinden die Impfung vor Ort.

Weitere Informationen zur Impfverordnung
Die Coronavirus-Impfverordnung regelt Einzelheiten zum Anspruch auf eine Impfung, zur Reihenfolge und Organisation, zur Impfsurveillance, Terminvergabe sowie zur Vergütung und Finanzierung. Sie wird in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Fragen und Antworten zur COVID-19-Impfung
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html

Informationen des Robert Koch-Instituts zu COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html

STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/02_21.pdf?__blob=publicationFile

Quelle: KBV