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11. Dezember 2020

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard BGW für die ambulante Pflege

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard BGW für die ambulante Pflege

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat einen Branchenstandard für die ambulante Pflege entwickelt, welcher branchenspezifisch erforderliche Maßnahmen konkretisiert, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der ambulanten Pflege vor dem Corona-Virus zu schützen.

Um das Infektionsrisiko zu senken, müssen hierfür die Gefährdungsbeurteilung für das Unternehmen aktualisiert (§§ 5–6 Arbeitsschutzgesetz) und um SARS-CoV-2-spezifische Infektionsschutzmaßnahmen ergänzt werden.

Der Branchenstandard soll dabei eine Hilfestellung geben, wie die betreffenden Maßnahmen und Arbeitsschutzvorschriften in Ihrem Betrieb im Umgang mit der SARS-CoV-2 Infektion umgesetzt werden sollen.

Sie finden den SARS-CoV-2 – Arbeitsschutzstandard für die ambulante Pflege unter folgendem Link:
https://www.bgw-online.de/SharedDocs/Downloads/DE/Branchenartikel/SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard-Pflege-ambulant_Download.pdf?__blob=publicationFile

Sie finden die Hilfe zur Ermittlung/Bewertung des SARS-CoV-2-Infektionsrisikos bei der Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich Atemschutzes bei Pflege- und Betreuungstätigkeiten in der ambulanten Pflege unter folgendem Link: 

https://www.bgw-online.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitssicherheit_und_Gesundheitsschutz/Gefaehrdungsbeurteilung/corona-gfb-hilfe-atemschutz-ambulante-pflege_download.pdf?__blob=publication