29. Oktober 2020
Kostenerstattung für ambulante, teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen bei COVID-19-bedingten Mehraufwendungen und Mindereinnahmen
Der GKV-Spitzenverband hat auf seiner Homepage das Formular um den Monat Oktober ergänzt. Somit können die Mehrausgaben und Mindereinnahmen für diesen Monat nun auch geltend gemacht werden.
Für die Monate November und Dezember wird die Veröffentlichung zu einem späteren Zeitpunkt (nach der Veröffentlichung des Krankenzukunftsgesetz – KHZG im Bundesanzeiger) erfolgen.
Link zum GKV-Spitzenerband: https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/fokus/fokus_corona.jsp