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21. Oktober 2020

Neue Testverordnung in Kraft getreten

Besserer Schutz in Pflegeheimen und Krankenhäusern

Seit dem 15. Oktober können Personen in patientennahen Einrichtungen, wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen, mit Antigen-Schnelltests auf das Coronavirus getestet werden. Getestet werden sollen Angestellte, Besucher und Bewohner bzw. betreute Personen.

Hier gelangen Sie zu den Fragen und Antworten (FAQs) des Bundesgesundheitsministeriums

Quelle: BMG

Die Umsetzung für das Land Sachsen-Anhalt wird derzeit noch abgestimmt. Wir wurden dazu auf den Anfang nächster Woche "vertröstet"...