21. Oktober 2020
Neue Testverordnung in Kraft getreten
Besserer Schutz in Pflegeheimen und Krankenhäusern
Seit dem 15. Oktober können Personen in patientennahen Einrichtungen, wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen, mit Antigen-Schnelltests auf das Coronavirus getestet werden. Getestet werden sollen Angestellte, Besucher und Bewohner bzw. betreute Personen.
Hier gelangen Sie zu den Fragen und Antworten (FAQs) des Bundesgesundheitsministeriums
Quelle: BMG
Die Umsetzung für das Land Sachsen-Anhalt wird derzeit noch abgestimmt. Wir wurden dazu auf den Anfang nächster Woche "vertröstet"...