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15. September 2020

8. Corona Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt

In der heutigen Landespressekonferenz wurde vom Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und weiteren Kabinettsmitglieder die 8. Verordnung vorgestellt und erläutert.

Der Sachsen-Anhalt Weg soll vor dem Hintergrund der Fallzahlen beibehalten werden. 

Die Lockerungen beziehen sich im Wesentlichen auf Gastronomie und Veranstaltungsbranche und enthält keine speziellen Regelungen für die Pflegebranche bereit.

Die Verordnung im Wortlaut finden sie hier:

Die Begründung zur 8. Verordnung finden Sie hier: 

Den 6. Verordnung zur Änderung der SARS-CoV—Quarantäneverordnung finden Sie hier: