Corona-Prämie - fast 90 % aller Träger in Sachsen-Anhalt haben bisher Anträge gestellt
Wir haben uns bei den Pflegekassen im Land erkundigt, ob alle Träger von Pflegeeinrichtungen die Corona Prämie für die Mitarbeiter beantragt haben und die Mitteilung erhalten das 87% aller zugelassenen Pflegeeinrichtungen die Corona-Prämie bei den Pflegekassen beantragt haben.
Die fehlenden Einrichtungen befinden sich fast ausschließlich im Bereich der teilstationären Pflegeeinrichtungen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund der Schließungen ggf. die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen noch nicht erfüllt haben und die Anträge dieser Einrichtungen zum Novembertermin gestellt werden.
Rechtsgrundlage und Hinweis:
§ 150a Sonderleistung während der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie
Der Gesetzgeber hat bereits im März 2020 den CORONA Rettungsschirm zum Ausgleich von Mindereinnahmen und Mehrausgaben im Zusammenhang mit der CORONA Pandemie ins Leben gerufen. Im Mai 2020 wurden die Prämienzahlungen Teil 1 für alle Mitarbeitende von Pflegeeinrichtungen festgelegt und im Juni 2020 wurden die Prämien Teil 2 für Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen erlassen, die im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung, eines Werk- oder Dienstvertrages eingesetzt wurden.
Die nächste und zunächst letzte Frist für die Beantragung der CORONA Prämie endet am 15.11.2020. Hier werden nicht nur die Prämien für die Mitarbeitenden beantragt, die unter die Regelung des Teil 2 fallen, sondern es können auch noch einmal die bereits beantragten Prämien nach Teil 1 für die Mitarbeitenden gestellt werden, die bei der ersten Frist im Juli die Voraussetzungen noch nicht erfüllt haben, sondern auch bereits beantragte Prämien im Teil 1 angepasst werden.
Links zu den Unterlagen beim GKV Spitzenverband:
https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/fokus/fokus_corona.jsp
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