30. Juni 2020
7. Corona Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
In der heutigen Landespressekonferenz wurde die 7. Verordnung vorgestellt und erläutert. Frau Grimm-Benn sprach von einer "Lockerungsverordnung".
Die Änderungen sind im Wesentlichen folgende:
- Die Paragrafen 1 und 2 wurden getauscht um die Selbstverantwortung der Bevölkerung voranzustellen und deutlich zu machen.
- Kontaktbeschränkungen werden nun empfohlen, formuliert wurde dies mit "soweit möglich und zumutbar".
- Für Pflegeeinrichtungen gelten weiterhin allgemeine Hygieneregelungen nach § 1 Abs. 1 der Verordnung. Einrichtungsleitungen sollen im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung für Patienten und Bewohner Besuchsregelungen festlegen.
- Weitere Lockerungen beziehen sich auf Gastronomie und Veranstaltungen.
Die Verordnung im Wortlaut finden Sie hier. Sie tritt am 02. Juli 2020 in Kraft.