Landesanteil der Corona-Prämie
Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt informiert zur zum Landesanteil der Corona-Prämie
Es wird vorbehaltlich des Abschlusses einer Verwaltungsvereinbarung mit den Landesverbänden der Pflegekassen, die kurzfristig erfolgen soll, eine gemeinsame Auszahlung der Sonderleistungen über die Pflegekassen vorgenommen.
Für die Antragsstellung ist das am 11. Juni zur Verfügung gestellte Formular zur Geltendmachung von Corona-Prämien für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen nach § 150a SGB XI (inkl. Spalte G – Landesanteil) zu benutzen.
Hier finden Sie nochmal den Link zum Formular und hier den Eintrag auf unserer Homepage.
Träger, die bereits mit dem veralteten GKV SV-Formular ohne Landesanteil einen Antrag bei den Landesverbänden der Pflegekassen gestellt haben, müssen keinen erneuten Antrag stellen. Sie erhalten die landesseitige Erhöhung der Sonderzahlung zusammen mit dem Betrag der Pflegekassen. Mit dem Erhalt des Landesanteils verpflichtet sich die Einrichtung die Corona-Prämien unverzüglich, spätestens jedoch mit der nächstmöglichen regelmäßigen Entgeltauszahlung, an ihre Beschäftigten auszuzahlen.