Corona-Prämie für externe Mitarbeiter in Einrichtungen – Prämienfestlegungen Teil 2
Corona-Prämie für externe Mitarbeiter in Einrichtungen – Prämienfestlegungen Teil 2
Der 2. Teil der Festlegungen zur Corona-Prämie für solche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung oder eines Werk- oder Dienstleistungsvertrags in Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden.
Die Antragsfrist endet am 29. Juni 2020.
Dokumente:
- Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 150a Absatz 7 SGB XI
- Musterformular zur Geltendmachung für Dienstleistungsunternehmen
- Musterformular zur Darlegung der Personaleinsätze
- Information der Beschäftigten
- Mitteilung des Dienstleistungsunternehmens
- Liste der zuständigen Pflegekassen für die Auszahlung der Corona-Prämie in Sachsen-Anhalt