Zugangsdaten vergessen?

18. Juni 2020

Corona-Prämie für externe Mitarbeiter in Einrichtungen – Prämienfestlegungen Teil 2

Corona-Prämie für externe Mitarbeiter in Einrichtungen – Prämienfestlegungen Teil 2

Der 2. Teil der Festlegungen zur Corona-Prämie für solche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung oder eines Werk- oder Dienstleistungsvertrags in Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden.

Die Antragsfrist endet am 29. Juni 2020.

Dokumente:

-         Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 150a Absatz 7 SGB XI

-         Musterformular zur Geltendmachung für Dienstleistungsunternehmen

-         Musterformular zur Darlegung der Personaleinsätze

-         Information der Beschäftigten

-         Mitteilung des Dienstleistungsunternehmens

-         Liste der zuständigen Pflegekassen für die Auszahlung der Corona-Prämie in Sachsen-Anhalt