6. Corona Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt hat in seiner Kabinettssitzung am 26. Mai 2020 die sechste Corona Eindämmungsverordnung beschlossen.
Tagespflegen dürfen im eingeschränkten Regebetrieb ab dem 4. Juni 2020 wieder öffnen. Die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen ist durch die Einrichtungsleitung sicherzustellen. Im Rahmen einer Gefährdungsabschätzung für die Klientinnen und Klienten hat die Einrichtungsleilung über den Umfang der Wiederaufnahme des Betriebs zu entscheiden.
Die gesamte Verordnung zu Ihrer Kenntnis und Beachtung finden sie hier.
Die Begründung zur sechsten Verordnung finden Sie hier
Empfehlungen des RKI zur Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen finden Sie hier