26. Mai 2020
Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung endet am 31. Mai 2020
Die befristete Sonderregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte ist nach derzeitiger Einschätzung der Gefährdungslage letztmalig bis einschließlich 31. Mai 2020 verlängert worden. Ab dem 1. Juni 2020 ist für die ärztliche Beurteilung, ob eine Versicherte oder ein Versicherter arbeitsunfähig ist, dann wieder eine körperliche Untersuchung notwendig. Einen entsprechenden Beschluss fasste der G-BA am 14. Mai 2020.
Den Beschluss finden Sie hier.