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04. Mai 2020

Die Investitionsbank informiert zu Betrugsversuchen

Betrugsversuch durch Abfragen von Unternehmens-Daten - angeblich für das Finanzamt

Sehr geehrte Kunden,

es findet derzeit der Versuch statt, über eine geringfügig geänderte Version unserer E-Mailadresse Daten unrechtmäßig abzufragen. Wir, die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, fordern keine Bescheinigung für das Finanzamt bei Ihnen ab. Dieser E-Mail-Absender ist falsch

Diese kriminelle E-Mail wird an Unternehmen in Sachsen-Anhalt verschickt:

„Sehr geehrter Herr

die Investitionsbank Investitionsbank Sachsen-Anhalt hat Ihnen im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt und der Bundesrepublik Deutschland, Corona Soforthilfen in Form eines Zuschusses zur Überwindung der existenzbedrohlichen Lage und eines Liquiditätsengpasses im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 ausgezahlt. Mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen folgendes übermitteln:

          Eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt

Unabhängig von Kontrollmitteilungen an die Finanzämter von Amts wegen sind Sie verpflichtet, Ihrem Finanzamt die Soforthilfe als zu versteuerndes Einkommen anzugeben. Hierzu dient die anliegende Bescheinigung "Bescheinigung_Finanzamt".

          Eine Rechtsbelehrung über ihre Pflichten, die Sie bei der 
          Antragsstellung eingegangen sind:

Sollten Sie im Nachgang feststellen, dass einige Angaben nicht zutreffend waren, sind Sie gehalten, den Zuschuss bzw. auch Anteile des Zuschusses an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt teilweise oder komplett zurückzuüberweisen. Sie werden hiermit nochmals belehrt, dass entscheidungserhebliche Falschangaben im Rahmen Ihres Antrags auf den Corona-Zuschuss mehrere Straftatbestände erfüllen, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden können.

Wir wünschen Ihnen alles Gute für die Fortführung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit und verbinden dies mit den besten Wünschen für Ihre persönliche Gesundheit.

Bitte senden Sie die Antwort, sowie die ausgefüllte Bescheinigung an:

Bitte senden Sie Ihre Daten nicht an die betrügerische Adresse. Der Betrug fokussiert eine Rückzahlung der Soforthilfe auf das Konto der Betrüger. E-Mails der Investitionsbank Sachsen-Anhalt erhalten Sie einheitlich von „ib-lsa.de“ (ohne .com am Ende).

Diverse Aufsichtsbehörden sowie das LKA sind bereits informiert.

Warnung! Gefakte Soforthilfe-Anträge im Internet aufgetaucht

Vor einer besonderen Vorgehensweise warnt das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt. Im Internet sind, u. a. für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Hamburg oder auch Berlin, Seiten aufgetaucht, auf denen in wirtschaftliche Bedrängnis geratene Unternehmen aufgefordert werden, das dortige Formular für die Beantragung einer Soforthilfe mit teilweise sensiblen Unternehmensdaten zu befüllen und anschließend hochzuladen. Im Vorfeld ist es auch vorgekommen, dass Unternehmen gezielt telefonisch kontaktiert und explizit auf die entsprechende Seite im Internet hingewiesen wurden. Die Anrufer gaben sich dabei als Angehörige der einzig offiziellen Stelle zur Abwicklung von Soforthilfe aus.

Die Polizei stuft diese Vorgehensweise als Vorbereitungshandlung für spätere Betrugsstraftaten ein und warnt eindringlich davor, persönliche und Unternehmensdaten auf solchen Fake-Seiten im Internet preiszugeben.

Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt rät Antragsstellern, die das Online-Verfahren der Investitionsbank nutzen möchten, hierfür ausschließlich die Internetseiten der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu nutzen und dabei die exakte Schreibweise der URLs zu prüfen.

Alternativ können Anträge in Form eines PDF-Dokuments auf den Internetseiten der Investitionsbank oder dem Wirtschaftsministerium heruntergeladen, ausgefüllt und an die Investitionsbank zurückgesendet werden.

Internetseite der IB: https://www.ib-sachsen-anhalt.de

Direkteinstieg Online-Antragstellung: https://antrag.ib-sachsen-anhalt.de  

Für Fragen in diesem Zusammenhang wenden Sie sich an die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime im Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt: ">